Staatlich geprüfte Sicherheitsfachkraft

Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers lt. § 76 ASchG
Wir evaluieren Arbeitsplätze.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber selbst die Evaluierung durchführen. Falls jedoch erforderlich, sind geeignete Fachleute (Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner etc.) beizuziehen oder mit der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren zu beauftragen.

Wir beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung und unterstützen die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten.

Gemäß § 76 ASchG und des B-BSG sehen wir unsere Aufgabe darin, den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner sicherheitstechnischen Pflichten und Aufgaben zu unterstützen und zu beraten.