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Pickerl Auto / § 57a Begutachtung

§ 57a Begutachtung

Pickerl Auto

In Österreich müssen Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Besteht das Fahrzeug bzw. der Anhänger die sogenannte § 57a-Begutachtung, wird eine Prüfplakette,  auch als “Pickerl” bekannt, ausgestellt. Auf dieser Plakette sind das Kennzeichen, die Nummer der Prüfplakette sowie die Fälligkeit der nächsten Begutachtung vermerkt.

Wann muss mein Auto zum Pickerl?

Der Überprüfungstermin für die § 57a-Überprüfung richtet sich nach dem ersten Zulassungs-Monat deines Fahrzeugs. Für PKWs gilt dabei die sogenannte “3-2-1-Regelung”. Diese besagt, dass Autos drei Jahre nach der ersten Zulassung zum ersten Mal zur §57a Begutachtung müssen. Der nächste Pickerl-Termin hat zwei Jahre nach der ersten Begutachtung zu erfolgen und anschließend muss das Pickerl jährlich erneuert werden. Für andere Fahrzeuge gelten andere Regeln, die hier im Detail nachgelesen werden können.

Wo kann ich ein Pickerl machen lassen?

Wir sind als zertifizierte Werkstätte dazu befugt, § 57a Überprüfungen durchzuführen. Benötigt dein Auto also wieder eine Pickerl-Überprüfung, reicht es, einen Termin mit uns zu vereinbaren und deinen Zulassungsschein mitzubringen. Steve und Retshi kümmern sich dann um den Rest.

Was wir beim Pickerl prüfen?

Im Rahmen der §57a-Begutachtung prüfen wir, ob dein KFZ allen Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Dabei nehmen wir folgende Komponenten unter die Lupe:

  • Ausrüstung
  • Beleuchtung
  • Bereifung
  • Bremsen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Motor
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Umweltverträglichkeit der Abgaswerte

Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfumfang umfasst über 130 verschiedene Punkte und die Überprüfung nimmt bei uns in etwa eine Stunde in Anspruch.

Welche Mängel können auftreten und wie helfen wir dir, diese zu beheben?

Grundsätzlich werden folgende Mängel unterschieden:

Mangel
Was bedeutet das?
Was können wir tun?
Ohne Mangel
Gratulation. Dein Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorschriften in allen Punkten.
Aktuell ist kein Handlungsbedarf. Wir beraten dich gerne, wie dein Fahrzeug auch in Zukunft mangelfrei bleibt.
Leichter Mangel
Keine Sorge. Dieser Mangel beeinträchtigt nicht die Verkehrs- und Betriebssicherheit deines Fahrzeugs.
Aktuell ist kein akuter Handlungsbedarf. Damit sich der leichte Mangel aber nicht zu einem schweren Mangel entwickelt, sollten wir ihn im Auge behalten.
Schwerer Mangel
Liegt ein schwerer Mangel vor erhält dein Fahrzeug kein Pickerl, solange der Mangel vorliegt.
Sollten wir im Rahmen der § 57a Begutachtung auf einen schweren Mangel stoßen, setzen wir uns umgehend mit dir in Verbindung und besprechen die weiteren Schritte.
Gefahr in Verzug
Das sind Mängel, die entweder die Verkehrssicherheit stark negativ beeinflussen oder eine unzumutbare Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigung zur Folge haben. Im Fall solcher Mängel, darf das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden und die Mängel müssen behoben werden, um eine erneute Prüfung zu ermöglichen.
Sollten wir im Rahmen der § 57a Begutachtung auf einen derartigen Mangel stoßen, setzen wir uns umgehend mit dir in Verbindung und besprechen die weiteren Schritte.
Vorschriftsmängel
Solche Mängel liegen vor, wenn beispielsweise nicht typisierte Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Sollten wir im Rahmen der § 57a Begutachtung auf einen Vorschriftsmangel stoßen, setzen wir uns umgehend mit dir in Verbindung und besprechen die weiteren Schritte.

Pickerl Auto

Ohne Mangel

WAS BEDEUTET DAS?
Gratulation. Dein Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorschriften in allen Punkten.

WAS KÖNNEN WIR TUN?
Aktuell ist kein Handlungsbedarf. Wir beraten dich gerne, wie dein Fahrzeug auch in Zukunft mangelfrei bleibt.

Leichter Mangel

WAS BEDEUTET DAS?
Keine Sorge. Dieser Mangel beeinträchtigt nicht die Verkehrs- und Betriebssicherheit deines Fahrzeugs.

WAS KÖNNEN WIR TUN?
Aktuell ist kein akuter Handlungsbedarf. Damit sich der leichte Mangel aber nicht zu einem schweren Mangel entwickelt, sollten wir ihn im Auge behalten.

Schwerer Mangel

WAS BEDEUTET DAS?
Liegt ein schwerer Mangel vor erhält dein Fahrzeug kein Pickerl, solange der Mangel vorliegt.

WAS KÖNNEN WIR TUN?
Sollten wir im Rahmen der § 57a Begutachtung auf einen schweren Mangel stoßen, setzen wir uns umgehend mit dir in Verbindung und besprechen die weiteren Schritte.

Gefahr in Verzug

WAS BEDEUTET DAS?
Das sind Mängel, die entweder die Verkehrssicherheit stark negativ beeinflussen oder eine unzumutbare Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigung zur Folge haben. Im Fall solcher Mängel, darf das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden und die Mängel müssen behoben werden, um eine erneute Prüfung zu ermöglichen.

WAS KÖNNEN WIR TUN?
Sollten wir im Rahmen der § 57a Begutachtung auf einen derartigen Mangel stoßen, setzen wir uns umgehend mit dir in Verbindung und besprechen die weiteren Schritte.

Vorschriftsmängel

WAS BEDEUTET DAS?
Solche Mängel liegen vor, wenn beispielsweise nicht typisierte Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

WAS KÖNNEN WIR TUN?
Sollten wir im Rahmen der § 57a Begutachtung auf einen Vorschriftsmangel stoßen, setzen wir uns umgehend mit dir in Verbindung und besprechen die weiteren Schritte.

Was versteht man unter der sogenannten Toleranzfrist?

Die Begutachtung kann – ohne Wirkung auf den Zeitpunkt der nächsten Begutachtung –  in der Zeit vom Beginn des dem vorgesehenen Zeitpunkt vorausgehenden Kalendermonats bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonats durchgeführt werden. Sprich wenn du dein KFZ erstmalig im März zugelassen wurde, kannst du dein Pickerl schon im Februar machen oder dir bis Juli Zeit lassen.
Vorsicht ist allerdings bei Fahrten ins Ausland geboten, da hier andere Regelungen gelten können. Hier empfehlen wir dir, immer nur mit einem gültigen Pickerl unterwegs zu sein.

Noch Fragen?

Hast du noch weitere Fragen zu § 57a Begutachtung oder möchtest gleich deinen Pickerl-Termin ausmachen? Dann ruf uns gerne während der Öffnungszeiten unter 03135 53897 an!

Monday: 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Tuesday: 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Wednesday: 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Thursday: 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Friday: 08:00 – 12:00
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