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Offener Brief fordert bundesgesetzliche Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Der KOK und weitere Organisationen fordern bundesgesetzliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln. Ziel: Zugang für alle, unabhängig vom Einkommen. Eine Evaluation belegt finanzielle Belastungen.

Das Foto zeigt verschiedene Mittel zum Schutz vor ungewollten Schwangerschaften

© Foto von Reproductive Health Supplies Coalition auf Unsplash

Der KOK schließt sich der Forderung nach einer bundesgesetzlichen Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln an. Der Zustand, dass Menschen in Deutschland, die sicher verhüten und sich vor sexuell übertragbaren Infektionen (STI) schützen wollen, dies aus Kostengründen nicht tun können, ist unhaltbar.

Gemeinsam mit 35 weiteren Verbänden und Organisationen hat der KOK einen offenen Brief an die Mitglieder des Bundestags (MdBs) der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und die ehemals der Fraktion Die Linke zugehörigen MdBs versendet. Zentrale Forderung: Jeder Mensch sollte Zugang zu sicheren und gesundheitsschonenden Verhütungsmitteln haben, unabhängig von der finanziellen Situation. Dieses Anliegen richtet sich besonders an die Regierungsparteien, die in ihrem Koalitionsvertrag eine Erstattung von Verhütungsmitteln als Satzungsleistung der Krankenkassen für Geringverdienende in Aussicht stellen.

Alle unterzeichnenden Organisationen fordern das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend auf, einen Gesetzentwurf zur Kostenübernahme zu erarbeiten und im Bundestag zur Abstimmung zu stellen.

Die Evaluation des Modellprojekts der pro familia „biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ zeigt, dass die Kosten für Verhütungsmittel, sei es die Pille, Spiralen oder Kondome, für viele Menschen mit geringem Einkommen unerschwinglich sind. Für Menschen, die schwanger werden können, aber momentan oder generell keinen Kinderwunsch haben, braucht es häufig über viele Jahre hinweg ein sicheres Verhütungsmittel. Momentan übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten jedoch nur bis zum 22. Lebensjahr. Das stellt eine zusätzliche Belastung für Menschen, die Bürgergeld oder andere Transferleistungen beziehen, dar.

Zugang zu Verhütungsmitteln sowie Informationen und Beratung zur Familienplanung und zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und STI sind zentral für eine menschenrechtsbasierte Gleichstellungs‐, Gesundheits‐ und Familienpolitik.

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