Positiv am Entscheid des Bundesrates ist, dass er grundsätzlich anerkennt, dass die neuen gentechnischen Verfahren wie ZFN-, TALEN oder CRISPR/Cas9 gentechnische Verfahren sind und als solche im Gentechnik-Gesetz reguliert werden müssen. Dies war in der laufenden Debatte um die neuen Verfahren von verschiedenen Seiten in Frage gestellt worden. Allerdings wählt der Bundesrat einen Weg, der für die Konsumentinnen und Konsumenten zu Verunsicherung und zu Intransparenz führen kann: Der Bund will die neuen gentechnischen Verfahren und die damit hergestellten Produkte entsprechend den Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt kategorisieren. Im Gentechnikgesetz sollen unterschiedliche Anforderungsstufen für die verschiedenen Kategorien geschaffen werden.  Der Bundesrat lässt auch offen, ob die Produkte, welche mit diesen Verfahren hergestellt wurden, nach der heutigen Gesetzgebung noch als gentechnisch veränderte Organismen gelten werden oder nicht.

In einer Petition, welche Ende August mit 30’000 Unterschriften eingereicht wurde, forderten die Organisationen der Schweizer Allianz Gentechfrei, dass das bestehende Gentechnikrecht auch in der Schweiz auf alle neuen Gentechnikverfahren anzuwenden sei. Bereits am 25. Juli hatte der Europäische Gerichtshof EuHG die neuen Techniken als Gentechnik eingestuft.

Bis Ende 2019 soll ein Entwurf vorliegen, wie das Gentechnikgesetz angepasst wird. Die grundlegenden Anforderungen des Konsumentenschutzes an dieses Gesetz: Vorsorgeprinzip, Risikoforschung und insbesondere die Transparenz und Deklaration müssen klar zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten ausgelegt werden. Die Akzeptanz von Gentechnik ist bei den Konsumenten nach wie vor nicht gegeben, die Deklaration ist deshalb zwingend.

Medienmitteilung des Bundes