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Welche Verjährungsfristen gibt es?

Bei den unterschiedlichen Verjährungsfristen verschiedener Forderungen kann man schon einmal den Überblick verlieren. Wir zeigen Ihnen auf, was wann verjährt.

Wenn eine Geldforderung verjährt, kann sie rechtlich nicht mehr gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden. Das heisst, dass sich der Schuldner nach Ablauf der Verjährungsfrist weigern kann, eine Schuld zu begleichen.

Grundsatz

Gemäss Art. 127 OR gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren für alle Forderungen, für welche nichts anderes bestimmt ist.

Verjährungsfristen

1 Jahr

  • Schadenersatzansprüche aus Haftpflicht (bis Ende 2019)

2 Jahre

  • Mängelrechte bei Kaufsachen und bei Werkverträgen (Garantie)
  • Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen
  • Versicherungsansprüche

 


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3 Jahre

  • Schadenersatzansprüche aus Produktehaftung
  • Schadenersatzansprüche aus Haftpflicht (ab 01.01.2020)
  • Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (ab 01.01.2020)

5 Jahre

  • Lebensmittel
  • Waren des täglichen Bedarfs
  • Gutscheine für kleinere Waren wie Spielsachen, Kleider, Bücher, Lebensmittel und Restaurantbesuche
  • Restaurantrechnungen
  • Handwerkerrechnungen
  • Arzt- und Anwaltsrechnungen
  • Lohnforderungen
  • Mängel bei Kauf, Umbau und Reparatur von Land oder Gebäuden
  • Miet-, Pacht- und Kapitalzinsen
  • Steuern

10 Jahre

  • Gutscheine für Reisen, Hotelübernachtungen oder Musicalbesuche
  • Rückgabe Darlehen
  • Alle Forderungen, für welche keine andere Frist gilt (Art. 127 OR)

20 Jahre

  • Verlustscheine ab 1997 (ältere Verlustscheine verjähren 2017)
  • Schadenersatzansprüche aus Körperverletzung oder Tötung (ab 01.01.2020)

Unverjährbar

    • Grundpfandforderungen

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