Europawahl 2024 – Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Ausland wahlberechtigt

In den Mitgliedsstaaten der europäischen Union findet vom 6. bis zum 9. Juni 2024 die zehnte Europawahl statt. Erstmals dürfen hier auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Darüber hinaus macht der Kreis Coesfeld darauf aufmerksam, dass auch im Kreis lebende ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger an der Wahl teilnehmen können.

Im Kreis lebende ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger können nach Eintrag ins Wählerverzeichnis an der Wahl teilnehmen (Foto: pixabay).
Im Kreis lebende ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger können nach Eintrag ins Wählerverzeichnis an der Wahl teilnehmen (Foto: pixabay).

Nach Schätzungen des statistischen Bundesamtes sind 64,9 Millionen Deutsche und in Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr wahlberechtigt. Auch der Kreis Coesfeld bereitet sich auf die Wahl vor. Das Amt des Kreiswahlleiters übernimmt Kreisdirektor Dr. Linus Tepe. „Ausländische Wahlinteressierte aus EU-Ländern müssen sich in das Wählerverzeichnis ihrer Kommune eintragen lassen. Das ist nicht nötig, wenn die betreffenden Unionsbürgerinnen und -Bürger bereits bei vorherigen Europawahlen in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren“, so der Kreisdirektor. In dem Fall erfolge die Eintragung in das Verzeichnis automatisch. Wer zwischendurch ins Ausland verzogen war und nun wieder in Deutschland lebt, muss sich ebenfalls neu registrieren lassen.

Die Anträge müssen bis spätestens 19. Mai bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorliegen. Die Einreichung muss im Original erfolgen, per Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Die nötigen Antragsformulare sind bei der Kreisverwaltung erhältlich. Sie stehen auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de zur Verfügung. Weitere Informationen zur Europawahl finden sich unter https://www.kreis-coesfeld.de/politik/wahlen/europawahl-2024.html.

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