Die aktualisierte Fassung der DIN 2403 ‚Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff‘ liegt seit Juni dieses Jahres vor und bringt einige Änderungen bei der Kennzeichnung nicht erdverlegter Rohrleitungen mit sich. Neben einer redaktionellen Überarbeitung wurden Erläuterungen zur Erkennungsweite in die Norm integriert. Außerdem wurde sie an die aktuelle Gefahrstoffkennzeichnung gemäß der CLP-/GHS-Verordnung angepasst.
Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung müssen Rohrleitungen dauerhaft und deutlich sichtbar in angemessenen Abständen an so genannten betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten gekennzeichnet sein. Dies können z.B. Anfang und Ende, Abzweigungen, Probeentnahmestellen, sonstige Armaturen oder Wanddurchbrüche sein.
In puncto Gefahrstoffe kommt die vereinfachte Kennzeichnung nach TRGS 201 zur Anwendung, die im Wesentlichen aus der Stoffbezeichnung und dem Gefahrenpiktogramm besteht. Pflichtangaben für die Rohrleitungskennzeichnung sind:

  • die Gruppen- und ggf. Zusatzfarbe (siehe Tabelle) des Durchflussstoffes
  • Durchflussrichtung mittels Fließrichtungspfeilen
  • die Angabe des Durchflussstoffes (erlaubt sind Text, chemische Formel, Kennzahl oder Kurzzeichen)
  • bei Gefahrstoffen nach Chemikaliengesetz die entsprechenden Gefahrenpiktogramme nach CLP-/GHS-Verordnung (die ‚alten‘ Gefahrsymbole verlieren mit Ende der Übergangsfrist am 30.06.2015 ohnehin ihre Gültigkeit, weshalb die TRGS 201 auch die Verwendung der CLP-/GHS-Symbole empfiehlt)
Durchflussstoff Gruppe Gruppenfarbe Zusatzfarbe Schriftfarbe
Wasser 1 Grün (RAL 6032) Weiß (RAL 9003)
Wasserdampf 2 Rot (RAL 3001) Weiß (RAL 9003)
Luft 3 Grau (RAL 7004) Schwarz (RAL 9004)
Brennbare Gase 4 Gelb (RAL 1003) Rot (RAL 3001) Schwarz (RAL 9004)
Nichtbrennbare Gase 5 Gelb (RAL 1003) Schwarz (RAL 9004) Schwarz (RAL 9004)
Säuren 6 Orange (RAL 2010) Schwarz (RAL 9004)
Laugen 7 Violett (RAL 4008) Weiß (RAL 9003)
Brennbare Flüssigkeiten
und Feststoffe
8 Braun (RAL 8002) Rot (RAL 3001) Weiß (RAL 9003)
Nichtbrennbare Flüssigkeiten
und Feststoffe
9 Braun (RAL 8002) Schwarz (RAL 9004) Weiß (RAL 9003)
Sauerstoff 0 Blau (RAL 5005) Weiß (RAL 9003)

Die Kennzeichnung kann mittels eines Anstriches und entsprechender Beschriftungen, oder durch Bänder (z.B. aus selbstklebender Folie) oder Schilder erfolgen. Wichtig ist die Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen (Wärme, Feuchtigkeit etc.) bei der Wahl der Kennzeichnungslösung.

Neues Symbol für Feuerlöschleitungen

Die Symbole für Feuerlöschleitung wurden der aktuellen ASR A1.3 angepasst, so dass als Symbol nun das für ‚Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung‘ zum Einsatz kommt.

Unser Produkttipp: Nutzen Sie unser großes Angebot an normgerechten Bändern und Etiketten gemäß aktueller DIN 2403. Die stark haftende Folie ist mit einem Oberflächenschutz versehen und dadurch witterungs-, laugen- und säurebeständig. Der Druck ist UV-beständig. Die Temperaturbeständigkeit von -40 bis +150 °C sorgt für ein breites Einsatzspektrum. Hunderte von Durchflussstoffen stehen in verschiedenen Ausführungen zur Wahl. Für ein einfaches Handling sind die Rohrleitungsbänder seit kurzem mit einer Abziehlasche versehen.