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Weichmacher Effizient Weichmacher in Spielzeug und Babyartikeln bestimmen

Autor / Redakteur: GUIDO DEUßING* / Dipl.-Chem. Marc Platthaus

Ein US-Prüfverfahren fordert den Nachweis von Weichmachern in Kinderspielzeug und Babyartikeln. Es umfasst die GC/MS-Bestimmung kritischer Phthalate nach einer in der Regel aufwändigen, oft manuell ausgeführten Probenvorbereitung. Dabei lässt sich die Analyse intelligent automatisieren.

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Abb. 1: Phthalsäureester, kurz Phthalate, finden sich als Weichmacher in zahlreichen Alltagsprodukten – auch in Kinderspielzeug.
Abb. 1: Phthalsäureester, kurz Phthalate, finden sich als Weichmacher in zahlreichen Alltagsprodukten – auch in Kinderspielzeug.
(© babimu - Fotolia.com)

Es gibt Stoffe, denen der Makel eines notwendigen Übels anhaftet. Hierzu zählen die Phthalsäureester, kurz Phthalate genannt, die vorwiegend als Weichmacher in der Kunststoffherstellung eingesetzt werden, aber auch Bestandteil von Konsumgütern und pharmazeutischen Produkten sind. Phthalate beeinflussen die physikalischen Eigenschaften von Kunststoffen in besondere Weise. Sie sorgen dafür, dass etwa Polyvinylchlorid (PVC), die wichtigste Anwendung der Additive, die Flexibilität und Formbarkeit erhält, die den Werkstoff auszeichnet und interessant macht für seine Anwendung als Bodenbelag, Kunstleder, Duschvorhang, in Babyartikeln, Kinderspielzeugen, Verpackungen, Schuhen, Sport- und Freizeitartikeln, medizinischen Produkten wie Blutbeutel und Schläuche, in Kabeln, Dachdichtungen, Lkw-Planen oder als Unterbodenschutz.

Allerdings gibt es eine Kehrseite der Medaille. Einige Phthalate, namentlich vor allem das Di(2-ethylhexyl)phthalat) [DEHP] sowie das Dibutylphthalat [DBP] und das Benzylbutylphthalat [BBP], gelten als gesundheitsschädlich und sind in der Europäischen Union (EU) für eine Reihe von Anwendungen tabu; gemäß der EU-Richtlinie ist DEHP als fortpflanzungsgefährdend eingestuft.

Um im Polymer den gewünschten Materialeffekt zu erzielen, setzt die chemische Industrie alternativ auf Additive, die als nicht oder nur gering toxisch eingestuft sind wie das Diisodecylphthalat [DIDP] oder das Diisononylphthalat [DINP]. Jedoch hat die EU den Einsatz genannter Verbindungen, also DEHP, DBP, BBP, DINP, DIDP und auch Di-n-octylphthalat (DnOP) stark reglementiert. Gemäß EU-Beschluss dürfen sie „nicht als Stoffe oder als Bestandteile von Zubereitungen in Konzentrationen von mehr als 0,1 Masse-% des weichmacherhaltigen Materials in Spielzeug und Babyartikeln verwendet werden, die von Kindern in den Mund genommen werden können. Spielzeug und Babyartikel, die diese Phthalate in Konzentrationen enthalten, die über diesem Grenzwert liegen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden“.

Das Risiko eines Übergangs des Additivs vom Spielzeug über die Schleimhaut in den heranwachsenden Organismus ist besonders groß, da Phthalate nicht chemisch in der Polymermatrix gebunden sind. Sie können aus dem Produkt ausdünsten oder ausgeschwemmt werden und so in die Umwelt oder den Organismus gelangen.

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