Corona-Lockdown: BGH entscheidet zu Mietminde...
Corona-Lockdown

BGH entscheidet zu Mietminderung

IMAGO / Panthermedia
Das Oberlandesgericht Dresden hatte einem vom Lockdown betroffenen Mieter eine Reduzierung zugesprochen. Vor dem OLG Karlsruhe scheiterte ein Kläger dagegen.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte einem vom Lockdown betroffenen Mieter eine Reduzierung zugesprochen. Vor dem OLG Karlsruhe scheiterte ein Kläger dagegen.

Der Bundesgerichtshof wird darüber entscheiden, ob Corona-bedingte Geschäftsschließungen zur Minderung der Gewerberaummiete berechtigen (Az.: XII ZR 15/21). Bislang urteilen die Gerichte unterschiedlich zu dieser Frage.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte einem vom Lockdown betroffenen Mieter eine Reduzierung der Miete um 50 Prozent wegen "Wegfalls der Geschäft

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