Schadensersatzanspruch, §§ 280 ff. BGB

Schadensersatzanspruch, §§ 280 ff. BGB

Während die Abwicklung normaler Schuldverhältnisse durch Erfüllung in Klausur und Praxis von eher geringer Bedeutung ist, ist die Abwicklung gestörter Schuldverhältnisse von größter Bedeutung und gehört zum absoluten Grundwissen eines jeden Studierenden. Dieser Beitrag gibt eine Einführung in die Schadensersatzansprüche gem. §§ 280 ff. BGB und behandelt das Prüfungsschema derer – im Sinne des § 280 BGB – ausführlich.
Schadensersatzanspruch
Lecturio Redaktion

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07.02.2024

Inhalt

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Allgemeines

Im Rahmen des Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff. BGB) ist es zunächst wichtig, die Systematik der Paragraphen zu verstehen. Der Grundtatbestand findet sich in § 280 Abs. 1 BGB:

Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Daraus ergibt sich folgendes Schema für die Schadensersatzansprüche, § 280 BGB:

I. Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
III. Vertretenmüssen
IV. Schaden

Die Paragraphen §§ 281, 282, 283, 286 und 311 Abs. 2 BGB stellen besondere Arten des Schadenersatzes dar und ergänzen das Grundschema um verschiedene Voraussetzungen. Die besonderen Voraussetzungen wurden jeweils in einem eigenen Beitrag näher erläutert.

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem oben aufgeführten Schema gem. § 280 BGB, welches in allen Ansprüchen gem. §§ 280 ff. BGB grundsätzlich gleich ist.

I. Schuldverhältnis

§ 280 Abs. 1 BGB verlangt zunächst ein Schuldverhältnis.

Definition: Ein Schuldverhältnis ist ein Rechtsverhältnis, kraft dessen eine Partei (= Gläubiger) von einer anderen (= Schuldner) eine Leistung verlangen kann (oder beide voneinander).

Im Rahmen von § 280 Abs. 1 BGB kann es sich hierbei sowohl um ein vertragliches (bspw. aus einem Kaufvertrag) oder gesetzliches (bspw. aus einer GOA) Schuldverhältnis handeln.

In der Klausur genügt zu diesem Punkt i.d.R. ein kurzes Nennen des jeweiligen Schuldverhältnisses.

II. Pflichtverletzung

Zudem müsste der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt haben.

Definition: Unter Pflichtverletzung ist jedes Abweichen einer Partei von der geschuldeten Pflicht zu verstehen.

Hierbei ist in Haupt- und Nebenleistungspflichten, sowie in Sorgfaltspflichten zu unterscheiden:

  • Zu den Verletzungen von Hauptleistungspflichten gehören das Ausbleiben der Leistung, die Verspätung der Leistung und die Schlechtleistung.
  • Die Nebenleistungspflichten sollen die Erfüllung der Hauptleistungspflichten unterstützen, ein Bsp. hierfür wäre das Verpacken der Ware (Liefern der Ware als Hauptleistungspflicht).
  • Die Sorgfaltspflicht lässt sich aus § 241 Abs. 2 BGB ableiten, wonach jede Partei zur Rücksichtnahme gegenüber der anderen verpflichtet ist.
Pflichtverletzung § 280 BGB
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Im Rahmen von § 280 Abs. 1 BGB ist grds. jede Pflichtverletzung ausreichend. Die besonderen Schadensersatzansprüche konkretisieren die Pflichtverletzung i.d.R. näher.

III. Vertretenmüssen

§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB fordert weiterhin, dass der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Negativformulierung im Gesetz stellt klar, dass das Vertretenmüssen grds. vermutet wird und der Schuldner beweisen muss, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Es findet also eine Beweislastumkehr statt.

Es bietet sich daher an, dies in der Fallbearbeitung durch eine entsprechende Negativformulierung im Obersatz kenntlich zu machen: Bsp. „Der Anspruch ist ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.”

Gem. § 276 BGB hat der Verkäufer Vorsatz und Fahrlässigkeit bezüglich der Pflichtverletzung zu vertreten. Wichtig ist, zu beachten, dass § 276 BGB keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern lediglich eine Zurechnungsnorm darstellt.

§ 276 BGB § 280 BGB
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Definition: Vorsatz ist das Wissen und Wollen eines rechtswidrigen Erfolgs.

Die Fahrlässigkeit ist in § 276 Abs. 2 BGB legaldefiniert:

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

In besonderen Fällen kann sich eine strengere oder mildere Haftung aus dem Gesetz ergeben (§ 276 Abs. 1 BGB).

An dieser Stelle muss zudem die mögliche Zurechnung von fremdem Verschulden problematisiert werden. Besonders relevant ist hier die Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen gem. § 278 S. 1. Alt. 2BGB. Ggf. kann dies auch schon ihm Rahmen der Pflichtverletzung angesprochen werden, wenn diese ein bestimmtes Verhalten des Erfüllungsgehilfen voraussetzt.

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IV. Schaden

Zuletzt müsste auch ein Schaden entstanden sein.

Definition: Schaden ist jede unfreiwillige Vermögenseinbuße.

Die Berechnung des Schadens gem. §§ 249 ff. BGB richtet sich grds. nach der Differenzhypothese. Diese besagt, dass ein Schaden in der Differenz, die sich aus zwei Vermögenslagen ergibt, besteht. Verglichen werden dabei die Vermögenslage, die durch die Pflichtverletzung geschaffen wurde und die Vermögenslage, die bestünde, wenn das Ereignis hinweggedacht würde. Ist der jetzige Wert des Vermögens beim Geschädigten geringer als der Wert ohne das die Ersatzpflicht auslösende Ereignis, so liegt ein Vermögensschaden vor.

Tipp: Schau dir am besten hier unser Video zur Schadensberechnung gem. §§ 249 ff. BGB an!

Der konkrete Umfang des Schadens richtet sich im weiteren nach der jeweiligen Schadensersatznorm.

Annex: Schadensersatz statt der Leistung oder neben der Leistung?

Ein Punkt, welcher im Rahmen der Prüfung von Ansprüchen gem. der §§ 280 ff. BGB eigentlich ganz zu Beginn kurz erläutert werden sollte, ist die Frage, ob es sich um einen Schadensersatz statt oder neben der Leistung handelt. Aus dieser Frage lässt sich die jeweilige Anspruchsgrundlage ableiten.

Merke: Jede Schadensposition kann jeweils nur entweder Ansprüche aus Schadensersatz neben oder Schadensersatz statt der Leistung begründen.

1. Schadensersatz statt der Leistung

Der Schadensersatz statt der Leistung ergibt sich aus dem vollständigen Ausbleiben der Leistung. Der Gläubiger hat folglich kein Interesse an der Leistung mehr.
Beispiel: Ersatzkauf

Schadensersatzatz statt der Leistung § 280 BGB
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2. Schadensersatz neben der Leistung

Beim Schadensersatz neben der Leistung hat der Gläubiger weiter Interesse an der Leistung und behält seinen Primäranspruch.

Beispiel: A lässt den Auspuff seines Autos in der Werkstatt des B reparieren. Bei der Reparatur hinterlässt Bs Mitarbeiter C einen Kratzer im Lack des Autos. A verlangt von B die Beseitigung des Kratzers. Weiterhin möchte er natürlich, dass B auch den Auspuff repariert.

Schadenersatz neben der Leistung § 280 BGB
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Quellen

  • Looschelders, Dirk: Schuldrecht Besonderer Teil, 9. Auflage.
  • Musielak, Hans-Joachim / Hau, Wolfgang: Grundkurs BGB, 13. Auflage.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.