Aufrechnung Schema und Fall

schuldrecht at Nov 07, 2022
 

 

Aufrechnung in Deiner Klausur

Wenn es in Deiner Schuldrecht AT Klausur oder Deinem Schuldrecht AT Fall um eine Aufrechnung geht, dann musst Du das Schema zur Aufrechnung verstanden haben. Wichtig ist, dass Du die Aufrechnung immer unter Anspruch erloschen prüfst. Das folgt aus dem Wortlaut von § 389 BGB. Dort steht: Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.

 

Aufrechnung einfach erklärt

Schau Dir oben das Video an, in dem wir Dir das Schema zur Aufrechnung in ganz einfacher Sprache erklärt haben.

 

Schema Aufrechnung

Das Prüfungsschema zur Anfechtung sieht wie folgt aus:

 

A. Anspruch entstanden

B. Anspruch nicht erloschen

I. Aufrechnung

1. Aufrechnungserklärung

2. Aufrechnungslage

a) Gegenseitigkeit

b) Gleichartigkeit

c) Durchsetzbarkeit der Gegenforderung

d) Erfüllbarkeit der Hauptforderung

3. Kein Ausschluss

II. Evtl. andere Erlöschensgründe

C. Anspruch durchsetzbar

 

Tipp: Schau Dir oben das Video an, um das Schema zur Aufrechnung besser zu verstehen.

 

Voraussetzung 1: Aufrechnungserklärung

Die Aufrechnung ist ein Gestaltungsrecht. Das bedeutet, dass man die Aufrechnung erklären muss, wenn man Forderungen zum Erlöschen bringen will. Sie erlöschen nicht automatisch kraft Gesetzes. Die Aufrechnungserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Wie immer reicht es aus, dass man die Erklärung durch Auslegung nach 133, 157 BGB ermitteln kann.

 

Im Normalfall ist die Aufrechnungserklärung kein Problem und du bist nach einem Satz fertig. Die Erklärung kann aber ausnahmsweise nach § 388 S. 2 unwirksam sein, wenn die Erklärung bedingt oder befristet ist. Daraus folgt der Grundsatz, dass die Aufrechnung bedingungsfeindlich ist. Hintergrund ist der Schutz des Erklärungsempfängers

 

Von dem Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit gibt es zwei Ausnahmen. Es gibt zwei Fälle, in denen der Aufrechnungsgegner nicht geschützt werden muss: Die Eventualaufrechnung im Prozess und die Potestativbedingung.

 

Tipp: Schau Dir oben das Video an, um die Bedingungsfeindlichkeit der Aufrechnungserklärung und die Ausnahmen besser zu verstehen.

 

Voraussetzung 2: Aufrechnungslage

Als zweites musst Du beim Prüfungsschema der Aufrechnung die Aufrechnungslage prüfen. Welche vier Voraussetzungen Du hier prüfen musst, steht in § 387 BGB: Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.

 

Die Aufrechnungslage hat deshalb vier Voraussetzungen:

Erstens müssen zwei Personen einander Leistungen schulden. Hier spricht man von der sogenannten Gegenseitigkeit oder Wechselseitigkeit.

Zweitens müssen die Leistungen gleichartig sein.

Drittens muss die sogenannte Gegenforderung fällig und durchsetzbar sein.

Und viertens muss die Hauptforderung erfüllbar sein.

 

Definition Gegenseitigkeit

Der Schuldner der einen Forderung muss der Gläubiger der anderen Forderung sein und umgekehrt.

 

Definition Gleichartigkeit

Die Forderungen müssen den gleichen Inhalt haben. Das bedeutet, dass Du z.B. nur Geldforderungen mit Geldforderungen aufrechnen kannst.

 

Definition Durchsetzbarkeit Gegenforderung

Die Gegenforderung ist die Forderung des Aufrechnenden. Diese Forderung muss fällig und durchsetzbar sein. Das bedeutet, dass der Aufrechnende das Geld schon verlangen darf und die andere Partei dem auch nichts entgegenhalten kann.

 

Definition Erfüllbarkeit Hauptforderung

Die Hauptforderung ist die andere Forderung. Also die Forderung vom Aufrechnungsempfänger. Diese Forderung muss erfüllbar sein. Die Erfüllbarkeit ist der Zeitpunkt, ab dem der Schuldner die Leistung erbringen darf und der Gläubiger die Leistung abnehmen muss. Im zweifel ist das sofort (§ 271 I BGB).

 

Tipp: Schau Dir oben das Video an, um die Aufrechnungslage durch ein Beispiel besser zu verstehen. Außerdem erklären wir Dir, was die Hauptforderung und was die Gegenforderung ist.

 

Voraussetzung 3: Kein Ausschluss der Aufrechnung

Als letzten Punkt im Schema zur Aufrechnung musst Du prüfen, ob die Anfechtung ausgeschlossen ist. Der Ausschluss kann sich entweder aus einer vertraglichen Regelung ergeben oder aus dem Gesetz. Wichtigste Norm ist § 393 BGB. Diese Norm verbietet die Aufrechnung gegen eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Sinn und Zweck der Norm ist es, Privatrache zu vermeiden. Nicht verboten ist aber die Aufrechnung mit einer Forderung aus einer unerlaubten Handlung. Wenn Du verprügelt wirst, darfst Du aufrechnen. Du kannst dir merken: Der Täter darf nicht aufrechnen. Das Opfer aber schon.

 

Zusammenfassung Schema Aufrechnung

Die Aufrechnung führt nach § 389 zum Erloschen von Forderungen, weshalb du die Aufrechnung unter „Anspruch nicht erloschen“ prüfst. Wie jedes Gestaltungsrecht hat die Anfechtung drei Voraussetzungen:

Erstens die Erklärung der Aufrechnung nach § 388. Hier hast Du außerdem gelernt, dass die Erklärung bei einem Gestaltungsrecht grundsätzlich bedingungsfeindlich ist.

Zweitens muss eine Aufrechnungslage nach § 387 BGB vorliegen. Da prüfst Du vier Punkte: Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit der Forderungen, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der Gegenforderung und Erfüllbarkeit der Hauptforderung.

Drittens darf die Aufrechnung nicht ausgeschlossen sein. Wichtigster Ausschlussgrund ist § 393 BGB der die Aufrechnung gegen eine Forderung aus unerlaubter Handlung verbietet.

 

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