Willensmängel (§§ 116 ff. BGB)

Oct 28, 2023
 

Was ist ein geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB)? (Beispiel)

Ein geheimer Vorbehalt nach § 116 BGB liegt vor, wenn der Erklärende sich insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen.

Beispiel geheimer Vorbehalt: A hat an B ihr E-Bike vermietet. Kurz bevor B damit in den Urlaub fahren will, ruft A bei B an und sagt ihr, dass sie das Mietverhältnis kündigen werde. Dabei will A das eigentlich gar nicht, sondern nur erreichen, dass B sie anbettelt, das Mietverhältnis fortzusetzen.

Die Rechtsfolge eines geheimen Vorbehalts hängt davon ab, ob der Erklärungsempfänger den geheimen Vorbehalt kennt oder nicht. Kennt er ihn nicht, ist die Willenserklärung wirksam (§ 116 S. 1 BGB). Kennt er ihn, ist die Erklärung nichtig (§ 116 S. 2 BGB). Für das Beispiel bedeutet das: Wenn B nicht weiß, dass A die Kündigung nicht ernst meint, ist sie wirksam. Hat B aber erfahren, dass A sich nur einen „bösen Scherz“ erlauben werde, ist die Kündigung nichtig.

Was ist ein Scheingeschäft (§ 117 BGB)? (Beispiel)

Bei einem Scheingeschäft wird eine empfangsbedürftige Willenserklärung mit Einverständnis des Empfängers nur zum Schein abgegeben.

Beispiel: A und B wollen einen Kaufvertrag über ein Grundstück schließen. Vor dem Notar einigen sie sich zum Schein auf einen Kaufpreis von 200.000€, um Notarkosten und Grunderwerbssteuer zu sparen. Tatsächlich vereinbaren sie außerhalb des Notars einen Kaufpreis von 400.000€. Die Willenserklärungen vor dem Notar sind nach § 117 I BGB nichtig. Der Kaufvertrag, der nicht notariell beurkundet worden ist, ist ebenfalls nichtig wegen eines Formmangels (§§ 125 S. 1, 311b I 1 BGB).

Was ist eine Scherzerklärung (§ 118 BGB)? (Beispiel)

Gibt jemand eine Willenserklärung ab, die er nicht ernst meint, dann ist diese Willenserklärung nichtig, wenn der Erklärende davon ausgeht, dass der Empfänger erkennt, dass die Erklärung nicht ernst gemeint ist.

Beispiel: A und B sind feiern und haben gute Laune. Aus Spaß sagt A mit einem Augenzwinkern zu B: „Ich kaufe Deine Uhr für 10€!“ Das Angebot ist nach § 118 BGB nichtig. Es kommt nicht darauf an, ob B die Willenserklärung ernst nimmt oder nicht. Vertraut B allerdings auf die Ernsthaftigkeit und erleidet einen Schaden, kann dieser Schaden über § 122 BGB ersetzt werden. Wie Du § 122 BGB prüfst, haben wir Dir weiter unten bei der Anfechtung erklärt.

Jura lernen in Minuten mit 450+ Erklärvideos.

Mit Legalexo lernst Du Jura in Minuten. Video anschauen, Zusammenfassung runterladen, Jura verstehen. Jetzt 7 Tage kostenlos testen!

Mehr erfahren