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„Vergleich ist an den Haaren herbeigezogen“

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Erster Samtgemeinderat Thomas Mensing (links) und Ordnungsamtsleiter Marcus Tischbier verweisen angesichts der kritischen Betrachtung der Jungen Union auf den Jugendschutz. Foto: Klein
Erster Samtgemeinderat Thomas Mensing (links) und Ordnungsamtsleiter Marcus Tischbier verweisen angesichts der kritischen Betrachtung der Jungen Union auf den Jugendschutz. Foto: Klein © -

GRONAU Viele Argumente für und wider hat Erster Samtgemeinderat Thomas Mensing im Rahmen der Diskussion um das im Westen geplante Fachmarktzentrum bereits gehört. Doch der neueste Vorstoß der Jungen Union, die sich angesichts der dort geplanten Sports- und Entertainmentbar um das Jugendzentrum sorgt, ja sogar „eine Gefahrenquelle“ für Jugendliche sieht, überrascht den Ersten Samtgemeinderat. Ordnungsamtsleiter Marcus Tischbier geht sogar noch einen Schritt weiter: „Der Vergleich ist an den Haaren herbeigezogen.“

„Warum hat man sich in den vergangenen Jahren nicht bereits mit solchen Dingen beschäftigt“, fragt sich Thomas Mensing. Erst jetzt werde die Junge Union aktiv, weil eine Sports- und Entertainmentbar im geplanten Fachmarktzentrum angesiedelt werden soll. „Zu Spitzenzeiten hatten wir hier vier Spielhallen, derzeit haben wir zwei“, wundert sich der Erste Samtgemeinderat über die jetzige Kritik der Jungen Union.

Keine Konkurrenz

Hinter der geplanten Sports- und Entertainmentbar verbirgt sich derzeitigen Planungen zufolge ein Bowlingbereich mit zehn Bahnen auf einer Fläche von 601 Quadratmetern. „Wer die Absicht hat, zu bowlen, würde doch nicht ins Jugendzentrum fahren“, sieht auch Marcus Tischbier keinerlei Konkurrenz zum JUZ. Immerhin würden Jugendliche, die heutzutage bereits früh mobil sind, derzeit nach Alfeld oder Hildesheim fahren. Sollte das Fachmarktzentrum gebaut werden, könnten sie dieses Angebot vor Ort wahrnehmen.

Des Weiteren entsteht in der so genannten Sports- und Entertainmentbar, die über eine Gesamtgröße von knapp über 1 000 Quadratmeter verfügen soll, eine Sportsbar mit 122 Quadratmetern, entsprechende Nebenräume sowie ein Entertainment-Bereich auf einer Fläche von 139 Quadratmetern. Maximal zwölf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten dürfen dort installiert werden. Für Kinder und Jugendliche aber ist dieser Bereich nicht zugänglich, weist Marcus Tischbier auf das Jugendschutzgesetz hin. Dies lässt keinerlei Ausnahmen zu, nicht einmal im Beisein Erwachsener ist Kindern und Jugendlichen das Betreten von Spielhallen gestattet. Wie streng die gesetzlichen Vorgaben sind, die von verschiedenen Instanzen kontrolliert werden, beweist die Vergangenheit: „Wir hatten bisher nicht einen einzigen Anlass, tätig zu werden“, bestätigen beide. Die Betreiber würden wissen, dass ihnen bei Verstößen empfindliche Geldbußen bis zu 50 000 Euro, in manchen Fällen sogar Haftstrafen, drohen. Marcus Tischbier nennt Zahlen: Allein der Aufenthalt eines Kindes in einer Spielhalle sieht eine Geldstrafe von 2 500 Euro vor. Bereits beim ersten Verstoß erhält der Betreiber den Hinweis, seine Zuverlässigkeit verlieren zu können. Die Folge: Er setzt seine Konzession aufs Spiel. „Ich sehe hier überhaupt kein Konfliktpotenzial“, betont der Ordnungsamtsleiter, der zudem darauf hinweist, dass der Bereich mit Geldspielautomaten ohnehin räumlich abgetrennt werden muss.

Die restlichen Angebote innerhalb der geplanten Sports- und Entertainmentbar bewertet er als Gaststätte, zu vergleichen mit „einer Dorfkneipe mit Kegelbahn“. Selbst in Gaststätten ist es gar erlaubt, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufzustellen, allerdings maximal zwei. Diese müssen noch dazu so angebracht werden, dass sie stets beaufsichtigt werden können.

„Synergieeffekte“

Eine Konkurrenz müsse das Jugendzentrum nicht fürchten, sind Marcus Tischbier und Thomas Mensing überzeugt. Immerhin habe die mehr als 30 Jahre alte Einrichtung besonders in den vergangenen Jahren eine Revitalisierung erfahren – durch neue Mitarbeiter, durch die Gründung der Kooperativen Gesamtschule, durch Kooperationen mit Schulen und der Kirchengemeinde, durch die Schulkindbetreuung in der Grundschule... „Gerade die Zusammenarbeit mit den Schulen hat für Synergieeffekte gesorgt“, informiert Marcus Tischbier. War die Altersregelung früher noch streng – erst ab zwölf Jahren durfte das Jugendzentrum betreten werden – liegt das Einstiegsalter des reinen JUZ-Betriebes heute bei etwa sechs Jahren.

„Die Bedürfnisse von Jugendlichen haben sich massiv gewandelt“, sagt der Ordnungsamtsleiter: „Jugendarbeit muss dem Rechnung tragen.“ Und die Zahlen belegen, das JUZ-Team ist auf einem guten Weg. Aufzeichnungen würden zeigen, dass durch die Erweiterung der Angebotspalette das JUZ mehr in Anspruch genommen wird.

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