#Google #Bewertungserpressung #einstweiligeVerfügung Das Landgericht Fulda (LG Fulda, Beschluss v. 25.10.2023, Az. 3 O 110/23) hat auf Antrag von LHR eine einstweilige Verfügung zu Gunsten einer Steuerberatergesellschaft erlassen. Damit wird einem Unternehmer untersagt, im „Google My Business“- Profil der Antragstellerin eine negative Bewertung mit sechs unwahren Tatsachenbehauptungen öffentlich zugänglich zu machen. Im Falle der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis 250.000 €, ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft. Der Streitwert beträgt 50.000 €. Der Unternehmen, ein ehemaliger Mandant der Antragstellerin, hatte sich in den Corona-Jahren bei der Preisgestaltung verkalkuliert und war mit dem unternehmerischen Ergebnis unzufrieden. Anstatt dies zum Anlass zu nehmen, die Geschäftsführung zu verbessern, wollte der Antragsgegner die Antragstellerin nicht nur für diese wirtschaftlichen Misserfolge verantwortlich machen, sondern sich darüber hinaus bei deren Vermögensschadenhaftlichtversicherung schadlos halten. Im Rahmen dieses Tatplans versandte er bereits am 25.8.2022 eine E-Mail an die Antragstellerin, in der die streitgegenständliche, öffentliche Google-Rezension für den Fall androhte, dass die Antragsteller seinen Forderungen nicht nachkomme. Mehr zum Phänomen der Bewertungserpressung hier: https://lnkd.in/eQTjGPm8 Anstatt den dafür vorgesehen Rechtsweg zu beschreiten und die ihm vermeintlich zustehenden Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, machte der Antragsgegner seine Drohung ca. ein Jahr später, nämlich Ende August 2023 wahr und veröffentlichte die angekündigte, öffentliche Google-Rezension. Dort erhob er schwere, jedoch haltlose Vorwürfe zu angeblichen Beratungsfehlern.
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#Kununu #Bewertungen #Datenschutz Unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Marie-Céline Walch hat sich nochmals eingehend mit der viel beachteten "Kununu"-Entscheidung des OLG Hamburg auseinandergesetzt. 👉 Sie befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen kununu (eine Plattform für Arbeitgeberbewertungen) eine Bewertung löschen muss, wenn nicht geklärt werden kann, ob der Bewertende tatsächlich Arbeitnehmer ist oder war. 👉 Die kununu- Entscheidung des OLG Hamburg wird überwiegend – interessanterweise sogar in Fachpublikationen – falsch dargestellt. 👉 Das OLG hat NICHT entschieden, dass kununu Klarnamen herausgeben müsste. Es hat nur klargestellt, dass eine etwaige Verpflichtung kununus, die Namen der bewertenden Personen geheimzuhalten, einer Löschungsverpflichtung nicht entgegensteht. 👉 Wenn Arbeitgeber ihre Rechte nunmehr konsequent durchsetzen, dürften die Stunden des Bewertungsportals Kununu gezählt sein. 👉 Richtig so. Denn ein Arbeitsverhältnis ist nun mal keine Massenware und Arbeitnehmer durch unterschiedliche Vorschriften, zum Beispiel Kündigungsschutz, Datenschutz, Whistleblower-Schutz ohnehin bereits umfassend geschützt. Der Arbeitgeber kann sich demgegenüber in den meisten Fällen schon deswegen nicht wehren, weil er damit gegen seine Fürsorgepflichten verstoßen könnte. 👉 Da sich die Maßgaben der Entscheidungen auch auf andere (nicht alle) Bewertungsportale übertragen lassen, ist es meines Erachtens nur eine Frage der Zeit, bis der Spuk auch dort vorbei ist.
Kununu muss keine Klarnamen nennen, aber dafür dann Bewertung löschen
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#Abmahnung #Instagram #ElternhaftenfürIhreKinder ❗ „Eltern haften für Ihre Kinder“. ❎ Der zuweilen auf Baustellenschildern zu findende Satz stimmt so pauschal nicht. Eine solche Haftung setzt voraus, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. ✅ In den sozialen Medien gilt er aber wohl doch? ➡ Ein Fall, in dem eine Frau wegen eines Instagram-Postings in Anspruch genommen wurde, landete jetzt vor dem Landgericht Berlin. Die Frau hatte eine geschützte Urkunde gepostet und behauptet, der Post stamme von ihrer Tochter. Vergeblich. 👉 Die Ausrede, ein Dritter habe den urheberrechtlich geschützten Inhalt ohne Wissen des Account-Inhabers veröffentlicht, schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen. Die Account-Inhaberin wird in diesem Fall als verantwortlich betrachtet. 👉 Dies gilt jedenfalls für den verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch 👉 Das bedeutet, dass der Inhaber eines Instagram-Accounts kostenpflichtig, abgemahnt werden kann, auch wenn er das betreffende Posting nicht selbst abgesetzt hat. Für weitere Details besuchen Sie unser LHR-Magazin: https://lnkd.in/gxk6NRKJ
Kontoinhaber haftet für Insta-Post: Auch wenn es die Tochter war
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#Coaching #Schleichwerbung #ViertesOrdnungsgeld 👉Professionelles Coaching (vulgo: Unternehmensberatung) bietet – wenn es Hand und Fuß hat – einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert. Eine gute Beratung kann zu erheblichen – vorher womöglich ungeahnten – wirtschaftlichen Erfolgen führen. 💷 Diese Leistung lassen sich die Berater entsprechend bezahlen. Diese Verdienstchancen locken jedoch nicht nur seriös und nachhaltig agierende Player, sondern auch solche, die ihrem Erfolg mit – gelinde gesagt – unkonventionellen Methoden nachhelfen wollen. 📣 So auch in diesem Fall. Hier produzierten die Coaches die gewünschte, für sich selbst positive und den Konkurrenten negative „Presseberichterstattung“ schlicht selbst, um sich dann mit gespielter Empörung in „reaction videos“ gewissermaßen selbst zu zitieren. Pfiffig, aber unzulässig. 👨⚖️ In mehreren Fällen waren wegen Nichtbefolgung der Verbotsverfügung wegen getarnter Werbung bereits Ordnungsgelder von insgesamt rund 30.000 € verhängt worden. Die Antragsgegner hatten zwar immer wieder trickreich „nachgebessert“, das reichte jedoch weder Antragsteller noch Landgericht. ➡ Wir berichteten hier: https://lnkd.in/g2NhAK5B 🛑 Jetzt kommen weitere 10.000 € hinzu, da die Antragsgegner auch an einem YouTube-Video zwar nachgebessert hatten, aber nicht ausreichend. Zwar versahen sie das Video im Beschreibungstext mit einem Hinweis, der mit dem Begriff „WERBUNG“ eingeleitet wird ((LG Frankfurt, Ordnungsmittelbeschluss v. 23.2.2024, Az. 2-03 O 349/22, nicht rechtskräftig). 👉Dadurch werde jedoch der werbliche Charakter des Videos nicht ausreichend kenntlich gemacht, so das LG Frankfurt. Dies gelte sowohl für die mobile als auch die nicht mobile Variante des Videos. 👉Ein signifikanter Teil der durchschnittlichen Nutzer spiele YouTube-Videos ab, ohne vorher den Beschreibungstext zur Kenntnis zu nehmen. Bei der Platzierung des Hinweises im Beschreibungstext kommt der Durchschnittsnutzer nicht zwangsläufig mit dem Hinweistext in Kontakt. Das Gericht bezog sich dabei auf einen Beschluss des OLG Frankfurt am Main, der in einem Parallelverfahren ergangen war. 🤑 Getarnte Werbung lohnt sich offenbar. Und zwar so sehr, dass man die Werbung selbst nach einem gerichtlichen Verbot nicht abstellt, sondern immer wieder nur mikroskopisch “nachbessert” und damit erhebliche Ordnungsgelder riskiert.
LG Frankfurt verhängt viertes Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 € gegen "Coaches" wegen Schleichwerbung
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#BorisBecker #Pocher #KUG 👉 In einem Fernsehsegment hatte Oliver Pocher einen ironischen Spendenaufruf mit dem Titel "Make Boris rich again" inszeniert. Dabei erhielt Boris Becker unwissentlich Geld im Rahmen eines fingierten Modepreises während der Sendung. 👉 Obwohl er den "Fashion Brand Award 2020" ohne Verdacht entgegennahm und sich sogar per Videoschalte bedankte, deren Ausschnitte gezeigt wurden, war ihm nicht bewusst, dass es sich um einen Teil des satirischen Beitrags handelte. 👉 Boris Becker hat sich nun in zweiter Instanz erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt. Dies über den Bildnisschutz des KUG. 👉 Das OLG Karlsruhe entschied: Wenn ein Ereignis, das abgebildet wird, auf die Täuschung über die beabsichtigte Verwendung von Aufnahmen zurückzuführen ist und der Informationsgehalt der Berichterstattung und eines Bildnisses in Bezug auf das öffentliche Interesse an der abgebildeten Person gering ist, kann das Persönlichkeitsrecht überwiegen.
OLG Karlsruhe: Pocher-Beitrag verletzte allgemeines Persönlichkeitsrecht von Boris Becker
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#IDO #Abmahnbefugnis #Irreführung Wenn der #IDOVerband sich in einem Beitrag (https://lnkd.in/gUhsddpk) zu einer nachteiligen Entscheidung des OLG Hamm in einem #Ordnungsmittelverfahren, der ihn nicht einmal erwähnt, erkennt, "irreführende #Mandatsakquise" befürchtet und daher in einem strengen Schreiben (siehe Anlage) „aufzufordern hat“, diesen aufgrund einer BGH-Entscheidung innerhalb einer Woche zu aktualisieren, hat man bis dahin alles richtig gemacht, oder? 😜 (Wir haben den Beitrag selbstverständlich aktualisiert und hätten dies auch ohne den Rüffel getan. Der IDO-Verband hat auch ohne unsere Berichterstattung genug Probleme. Habe ich Recht, Andreas Kempcke?)
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#Coaching #Schleichwerbung #Ordnungsgeld 🏋♂️ Professionelles coaching (vulgo: Unternehmensberatung) bietet – wenn es Hand und Fuß hat – einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert. Eine gute Beratung kann zu erheblichen – vorher womöglich ungeahnten – wirtschaftlichen Erfolgen führen. 💶 Diese Leistung lassen sich die Berater natürlich entsprechend bezahlen. Diese Verdienstchancen locken jedoch nicht nur seriös und nachhaltig agierende Player, sondern auch solche, die ihrem Erfolg mit – gelinde gesagt – unkonventionellen Methoden nachhelfen wollen. 🤡 So auch in diesem Fall. Hier produzierten die Coaches die gewünschte, für sich selbst positive und den Konkurrenten negative „Presseberichterstattung“ schlicht selbst, um sich dann mit gespielter Empörung in „reaction videos“ gewissermaßen selbst zu zitieren. Pfiffig, aber unzulässig. 👨⚖️ Nachdem das Angebot eines außergerichtlichen Unterlassungsvertrags von den „Coaches“ und dem „Fachverlag“ abgelehnt worden war, wurden entsprechende Anträge auf einstweilige Verfügung notwendig, die das Landgericht Frankfurt jeweils umgehend erließ. 🛑 In der Folgezeit waren mehreren Fällen waren wegen Nichtbefolgung der Verbotsverfügung bereits Ordnungsgelder von insgesamt rund 25.000 € verhängt worden. Die Antragsgegner hatten zwar immer wieder trickreich „nachgebessert“, das reichte jedoch weder Antragsteller noch Landgericht, so dass den Beteiligten nun schon mehrere Ordnungsgelder auferlegt wurden (nicht rechtskräftig). 👉 Wir berichteten hier: https://lnkd.in/g2NhAK5B 💰 Das Landgericht Frankfurt hat aktuell mit Beschluss v. 26.1.2024 ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 € verhängt, da die Antragsgegner ein YouTube-Video nie wirklich entfernt hatten, sondern dies von YouTube lediglich für Deutschland "gesperrt" worden war. 🚧 YouTube reagiert auf Löschungsaufforderungen und -gebote häufig mit einer „Sperrung“ für Deutschland. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Sperrung des gegenständlichen Videos in dem Sinne, dass das Video in Deutschland oder über deutsche Server nicht mehr abrufbar wäre. So können so „gesperrte“ Videos regelmäßig problemlos über eine Veränderung des angegebenen „Standorts“ über die Webseite auf dem Desktop und in der mobilen Version weiterhin abgerufen werden. Einzelheiten im Beitrag in unserem LHR-Magazin: https://lnkd.in/g2xqs_8m Thomas Herro Felix Grote Alisa Burnett Sebastian Laoutoumai RA Michael Seidlitz Tom Braegelmann Oliver Löffel Rechtsanwalt David Geßner, LL.M.
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#LegalTech #Irreführung „LegalTech“ (ob es sich bei den ganzen Anbietern überhaupt um LegalTech oder handelt, ist eine andere Frage) hat seine Existenzberechtigung, zB aufgrund niederschwelligen Zugangs zum Recht. Die Leistungen dürfen aber natürlich nicht irreführend beworben werden, insbesondere, wenn es um den Vergleich mit anwaltlichen Leistungen geht. Da sind die entsprechenden Anbieter aber leider manchmal nicht zimperlich. Oft sind die (rechtlichen) Leistungen sogar so gut wertlos, wenn Anbieter so tun, als würden sie einen Fall prüfen, sich dann aber nur die leichten Fälle rauspicken und bei den anderen mit fadenscheinigen Gründen von einer Verfolgung abraten. Der Kollege Dr. Matthias Böse hat dazu einen interessanten Beitrag veröffentlicht: https://lnkd.in/gYK5QDiK Darin liegt ein großes Problem: Ein solches Verhalten verhindert nämlich den Zugang zu zielführender Rechtsberatung, weil sie den Menschen so im Ergebnis nur vorgegaukelt wird. Hier habe ich mal was zur irreführenden Bewerbung von LegalTechs geschrieben: https://lnkd.in/gxPhEh_J Wären das vielleicht Fälle für die Verbraucherzentrale Bundesverband oder die Rechtsanwaltskammer Köln?
Wie Legaltechs Verbraucher bei Fluggastrechten in die Irre führen - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
https://www.drboese.de
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#Medienrecht #Mehrdeutigkeit #Klarstellung Wer wegen einer Äußerung abgemahnt wird, die mehrdeutig ist, kann weiterem Ärger entgehen, wenn er eine so genannte Klarstellungserklärung abgibt. Er muss aber auch die Äußerung offline nehmen. Ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg drehte sich um genau diesen Fall (LG Hamburg, Beschluss v. 31.08.2023, Az. 324 O 293/23). 👉 Bei einer mehrdeutigen Äußerung kann derjenige, der sich mehrdeutig äußert, eine „ernsthafte und inhaltlich ausreichende Erklärung“ abgeben, die beinhaltet, dass er die mehrdeutige Äußerung nicht oder nur mit geeigneten Klarstellungen wiederholen wird. So kann der Äußernde der Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung beziehungsweise einer gerichtlichen Untersagungsverfügung entgehen. 👉 Eigentlich selbstverständlich: Er muss dann aber auch die Äußerung auch aus dem Internet entfernen. 👉 Die Antragsgegnerin hatte zwar in einem Schriftsatz angekündigt, die mehrdeutige Äußerung nicht mehr zu verbreiten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Antragsgegnerin die streitgegenständliche Äußerung danach weiterhin online verbreitete und nicht versucht hatte, die weitere Verbreitung zu unterbinden. 👉 Da eine Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben worden sei, sei das beantragte gerichtliche Verbot zu erlassen gewesen, befand das LG Hamburg. Details bei uns im LHR-Magazin: https://lnkd.in/gbUDCKnW
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#Coaches #Influencer #Dubai #Persönlichkeitsrecht Wir bekommen immer häufiger Anfragen zum Thema Influencer, Coaches und dem immer beliebter werdenden Standort Dubai. Wir haben daher eine LHR-Themenseite erstellt. Diese bietet einen Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten und rechtlichen Anforderungen für Coaches und Influencer in Dubai. 👉Vorteile des Standorts Dubai 👉Unternehmenstypen 👉Unternehmensgründung und -kosten 👉Coaching 👉Die Influencer-Lizenz 👉Rufschutz und Persönlichkeitsrecht
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