Gemeinde Kirchhundem holt Abbuchungen nach

Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer


Symbolfoto. von Pixabay.com / Alexa
Symbolfoto. © Pixabay.com / Alexa

Kirchhundem. Aufgrund des Cyberangriffs konnte die Gemeinde Kirchhundem die Abbuchung der im November und Dezember fälligen Teilbeträge an Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer nicht vornehmen. Um Überraschungen auf den Kontoauszügen vorzubeugen, weist die Gemeinde Kirchhundem darauf hin, dass der Einzug dieser Grundbesitzabgaben und der Gewerbesteuer sowie der Wasser- und Abwassergebühren nun voraussichtlich Mitte Februar nachgeholt wird.


Dies gilt für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben und den fälligen Betrag nicht vorab per Überweisung ausgeglichen haben.

Die Zustellung der Bescheide (Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Wasser- und Abwassergebühren) für das Jahr 2024 erfolgt ab Mitte März, so dass der erste Fälligkeitstermin voraussichtlich der 15. April sein wird.

Die darauffolgenden Fälligkeiten entsprechen dann wieder dem üblichen Rhythmus zum 15. Mai, 15. August und 15. November.

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