Kommentar
Aktionäre müssen auch unbequem sein - und der Verwaltungsrat der Stanserhorn-Bahn muss Transparenz herstellen

Mutlos, führungsschwach, fehlerhaft: Ein Kleinaktionär geht wegen happigen Einbussen im Gastrobereich hart ins Gericht mit dem Verwaltungsrat der Stanserhorn-Bahn AG. Die Reaktion des VR? Wenig souverän.

Jérôme Martinu, Chefredaktor
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Jérôme Martinu, Chefredaktor Luzerner Zeitung und Regionalausgaben.

Jérôme Martinu, Chefredaktor Luzerner Zeitung und Regionalausgaben.

Bild LZ

«Kulinarische Essenz der Alpen.» So wirbt der Restaurantbetrieb auf dem beliebten Zentralschweizer Ausflugsberg Stanserhorn seit dieser Saison für die regionale Küche. Die Schärfung der Positionierung scheint dringlich, lag doch der Betriebserfolg Gastronomie im letzten Jahr nur noch bei rund 216 000 Franken. Das ist drei Mal weniger als noch 2018, wie im Kontext der Aktionärsversammlung der Stanserhorn-Bahn AG bekannt wurde. Die auffällige Delle im «Rondorama» hat einen Kleinaktionär auf den Plan gerufen. Dieser geht den Verwaltungsrat hart an: Personelle Fehlentscheidungen, ungesunde Distanz zwischen VR und Bahn-Direktion, fehlender Mut, Führungsschwäche, so die Vorwürfe.

Und wie reagiert der VR? Er verzichtet «auf die Beantwortung dieser provokativen Fragen», wie er schriftlich festhält, diese seien «suggestiv». Zudem lehnt der Verwaltungsrat den Antrag des Kleinaktionärs ab, Protokoll und Beilagen der Generalversammlung – diese fand heuer coronabedingt ohne Aktionäre statt – auf der Website aufzuschalten.

Selbst wenn man weiss, dass besagter Kleinaktionär selber bis zu seinem strittigen Abgang 2016 langjähriger Chef im «Rondorama» war, der Umgang des VR mit den Vorwürfen ist wenig souverän. Das Aktionärsmodell fusst auf Mitspracherecht. Und Anteilseigner dürfen und müssen auch unbequem sein. Als VR begegnet man heiklen Fragen am besten so: Mit Antworten und Transparenz. Insbesondere wenn man derart im öffentlichen Rampenlicht steht wie eine beliebte Bergbahn.