ANALYSE: Flugplatz Buochs: Es bleibt ein ordnungspolitischer Entscheid

Analyse zur Abstimmung über den 10-Millionen-Kredit für den Flugplatz Buochs.

Markus von Rotz Redaktionsleiter
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Markus von Rotz

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Man könnte meinen, die Zukunft des Kantons stehe auf dem Spiel, wenn man sich die hitzige Debatte zur Abstimmung über den Flugplatz zu Gemüte führt. So emotional ging es in Nidwalden in jüngster Zeit seit der Abstimmung über das Atomendlager Wellenberg wohl nie mehr zu und her. Die Vorlage polarisiert quer durch alle Parteien. Eines gilt es dazu klar festzuhalten: Dass Nidwalden den Flugplatz behalten soll, ist unumstritten. Ebenso will niemand die volkswirtschaftlich über die Kantonsgrenze hinaus wichtigen Pilatus-Werke in ihrer Entwicklung und Bewegungsfreiheit einschränken.

Umso auffallender, dass die Befürworter die Abstimmung zur Flugplatz-Ja-oder-Nein-Frage emporstilisieren, als möchten sie mangels besserer Argumente den Gegnern ein schlechtes Gewissen einreden. Auch die Argumente der Regierung sind teilweise schwach: Weil man in vielen Gremien jahrelang daran gearbeitet habe, müsse endlich abgestimmt werden. Die Regierung drohte gar, den Landrat via Behördenreferendum zu umgehen, falls er nicht spure.

Auch die Stimmrechtsbeschwerde – ein demokratisches Recht – geriet der Regierung in den falschen Hals. Das verunsichere Bürger unnötig. Dass sich die Regierung aber einen Rüffel vom Verfassungsgericht einhandelte, weil sie den Standpunkt der Gegner in den Abstimmungsunterlagen ungenügend wiedergegeben habe, passt ins Bild: ja keine Widerrede, keine Verzögerung. Und die gewichtige Finanzkommission des Landrats verlangte erfolglos von der Regierung, offene Fragen zu klären. Im Parlament wurde moniert, dass das künftige Betriebsreglement noch fehle. Dabei steht die Airport Buochs AG (Abag) – eine vor 17 Jahren gegründete gemeinsame Firma des Kantons und der Pilatus-Werke mit je 50 Prozent Aktienkapital – gar nicht so sehr unter Zeitdruck, wie es scheint.

Was hat das mit dem Urnengang vom 26. November zu tun? Viel. Je emotionaler ein Geschäft diskutiert wird, desto schlechtere Ratgeber sind Unsicherheiten, offene Fragen und Druckversuche, vor allem von offizieller Seite. Dass die Gegner fast an die Wand gedrückt werden, macht skeptisch. Im Landrat gab es gar Zweifel, ob das Geschäft wirklich reif genug sei.

Dabei gäbe es gute Argumente für die Vorlage: Der Landrat hiess sie mit 40:18 Stimmen gut. Diese komfortable Mehrheit verspricht sich wie die Regierung bessere Mitsprache, wenn der Kanton hälftig an der Airport Buochs AG beteiligt bleibt. Pilatus-Verwaltungsratspräsident Oscar J. Schwenk wünscht sich, dass der Kanton im Boot bleibt, weil er findet, die künftige Nutzung des Flugplatzes etwa für touristische Heliflüge sei eine politische Frage für den Kanton und keine unternehmerische für seine Firma. Wobei das Schreckgespenst der Gegner von künftigen Airbus-Landungen nichts mehr als Angstmache ist.

Die 10 Millionen wären als Aktienkapital für den Kanton nicht verloren. Im 360-Millionen-Franken-Budget haben diese sicher Platz. Aber es ist heute offen, ob und welche künftigen Kosten auf die Abag und damit den Kanton zukommen. Der Entscheid der Genossenkorporation Buochs über ihren Beitrag an den Betrieb wurde sistiert, wie lange der Bund Flugplätze dieser Art finanziell unterstützt, ist unklar. Noch kennt niemand die späteren Mehreinnahmen aus mehr Flugbewegungen und Hangarvermietungen und weiss trotz berechtigter Aussicht auf höhere Erträge niemand, wie schnell und lange ein selbsttragender Betrieb möglich ist. Das Ja oder Nein wird für viele ein Bauchentscheid sein. Dabei sollte nicht die Zukunft des Flugplatzes im Mittelpunkt der Überlegung stehen, sondern die ordnungspolitische Frage, ob sich der Kanton stärker an der Flugplatzbetreiberin beteiligen soll, was ihm Mitsprache sichert, aber gleichzeitig auch ein Stück Unabhängigkeit nimmt.

Markus von Rotz, Redaktionsleiter

markus.vonrotz@nidwaldnerzeitung.ch