Ein Alt-68er macht im übertragenen Sinne Probleme bei der Realisierung des Drogeriemarkts in Bestenheid. Da der betreffende Bebauungsplan »Wertheim Bestenheid-Süd« aus dem Jahr 1976 datiert, ist die Baunutzungsverordnung von 1968 für das Projekt heranzuziehen. Und die hat es in sich.
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