Rentner und Rentnerin laufen in Fußgängerzone einer Innenstadt.
Der persönliche Rentenanspruch kann ab Freitag online abgerufen werden. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Ab Freitag Rentenansprüche künftig online abrufbar

28. Juni 2023, 14:45 Uhr

Ab Freitag lässt sich der eigene Rentenanspruch über ein neues Online-Portal berechnen. Der Deutschen Rentenversicherung Bund zufolge sollen damit mögliche Lücken in der Altersvorsorge erkannt werden. Das könne Grundlage für weitere Beratungen sein. Wer Interesse hat, kann sich auf der Webseite mit Personalausweis und Steuer-ID anmelden.

Die Übersicht über Rentenansprüche gibt es künftig auch online. Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilte, sind die Altersversorgungsansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung ab Freitag, den 30. Juni, auf der Webseite "www.rentenuebersicht.de" individuell abrufbar. Ein jährlicher Überblick über die Ansprüche soll demnach aber weiter wie bisher mit der Post zugestellt werden.

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Voraussetzung für die Anmeldung und Nutzung des neuen Portals ist den Angaben zufolge ein elektronischer Personalausweis. Damit sollen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet werden. Zudem müsse die steuerliche Identifikationsnummer eingegeben werden. Die Rentenversicherung prüft nach eigener Aussage, ob künftig noch andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung angeboten werden können.

Online-Portal als Grundlage für weitere Beratungen

Die Nutzung des Online-Portals ist den Angaben zufolge freiwillig, kostenfrei und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Das Angebot solle "den Bürgerinnen und Bürger dabei helfen, einen besseren Überblick über den Stand ihrer individuellen Altersvorsorge-Situation zu haben". Es könne zudem Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig erkennen und handeln zu können.

dpa/afp (akq)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 28. Juni 2023 | 15:15 Uhr

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