Keine Arbeitspflicht
Neue Beschäftigungsregeln für Asylwerber ab April

Ab April sollen neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerberinnen und Asylwerber in Kraft treten. Eine Verpflichtung zur Arbeit wird es laut dem Innenministerium zwar nicht geben, jedoch könnte eine Einschränkung des Taschengeldes beschlossen werden | Foto: Land Steiermark/Peter Drechsler
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  • Ab April sollen neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerberinnen und Asylwerber in Kraft treten. Eine Verpflichtung zur Arbeit wird es laut dem Innenministerium zwar nicht geben, jedoch könnte eine Einschränkung des Taschengeldes beschlossen werden
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Ab April sollen neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerberinnen und Asylwerber in Kraft treten. Eine Verpflichtung zur Arbeit wird es laut dem Innenministerium zwar nicht geben, jedoch könnte eine Einschränkung des Taschengeldes beschlossen werden.

ÖSTERREICH. Menschen, die vor Verfolgung oder Krieg nach Österreich flüchten und Asyl angesucht haben, können drei Monate nach dem Einleiten ihres Asylverfahrens eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Laut dem Grundversorgungsgesetz dürfen sie dann mit ihrem Einverständnis für Hilfstätigkeiten in "unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Unterbringung" eingeteilt werden. Das kann etwa Hilfe bei der Reinigung, im Küchenbetrieb, beim Transport oder der Instandhaltung sein. Zudem dürfen sie gemeinnützige Hilfsarbeiten für Bund, Länder und Gemeinden übernehmen. Darunter fällt etwa die Landschaftspflege und -gestaltung, Betreuung von Park- und Sportanlagen oder Administration. 

Laut dem Grundversorgungsgesetz dürfen Asylwerber mit ihrem Einverständnis für Hilfstätigkeiten in "unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Unterbringung" eingeteilt werden. Zudem dürfen sie gemeinnützige Hilfsarbeiten für Bund, Länder und Gemeinden übernehmen.  | Foto: Priscilla Du Preez/Unsplash
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Arbeitsbereiche werden ausgeweitet

Gemäß einem Entwurf des Innenministeriums, der der APA vorliegt, können Asylwerberinnen und -werber mit ihrer Einwilligung künftig aber auch dort tätig werden, wo "Organisationen nur unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes stehen oder es sich um NGOs handelt". Das Innenministerium nennt im Begleitschreiben zum Entwurf etwa Tätigkeiten in Seniorenheimen sowie in der Bibliotheks-, Sportstätten- oder Friedhofsverwaltung als Einsatzgebiete. Zudem werden Obdachloseneinrichtungen oder Behindertenwerkstätten angeführt. 

Keine verpflichtende Arbeit

Im September des vergangenen Jahres haben die Flüchtlingsreferenten der Bundesländer gemeinsam mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) entschieden, Asylwerbende zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Ein solcher Zwang ist im neuen Entwurf des Ministeriums jedoch nicht vorgesehen. Das Resort verweist jedoch darauf, dass eine Einschränkung des Taschengelds in diesem Fall möglich sei, sofern die Länder dies so entscheiden sollten. Mit Ausnahme von Oberösterreich wird Taschengeld in allen Bundesländern zur Verfügung gestellt. 

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Wie das Innenministerium gegenüber der APA bekannt gab, wurde der Entwurf zur Verordnung bereits Anfang des Landes ausgeschickt. Sechs Bundesländer haben inzwischen rückgemeldet, auf Antworten aus Wien, dem Burgenland und Salzburg warte man aktuell noch. Die Stellungnahmen sollen nach Angaben des Ministeriums noch in die Verordnung eingearbeitet werden.

FPÖ ortet "Schmierentheater"

In einer Aussendung reagierte FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer mit Kritik auf die neuen Beschäftigungsregeln für Asylwerbende: "Groß angekündigt war eine Arbeitspflicht für die vom Steuerzahler vollalimentierten Asylwerber und übrig blieb eine Freiwilligkeit. Also quasi eine 'freiwillige Arbeitspflicht' – ein typisches Schmierentheater der ÖVP". Wie der Freiheitliche ausführt, zeige sich "wieder einmal, dass die ÖVP die illegale Masseneinwanderung nach Österreich aus aller Herren Länder gar nicht begrenzen oder gar abdrehen will, sondern vielmehr nur als Passagier in der Verwaltung des Asyl- und Migrationschaos ist". 

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