Neue Entwicklungen zum Welser Erstaufnahmezentrum

Die ehemalige Frauenklinik war im vergangenen Jahr als neues Erstaufnahmezentrum im Gespräch. | Foto: BRS/Unger
  • Die ehemalige Frauenklinik war im vergangenen Jahr als neues Erstaufnahmezentrum im Gespräch.
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WELS. Das Bundesministerium für Inneres hat der Stadt Wels im Jahr 2016 die Absicht mitgeteilt, auf Basis des Durchgriffsrechts eine Schwerpunktdienststelle in Form eines Registrierzentrums für Asylwerber in der ehemaligen Frauenklinik errichten zu wollen. Gegen diesen Bescheid hat die Stadt Wels sowohl vor dem Bundesverwaltungs- als auch dem Bundesverfassungsgerichtshof Beschwerde erhoben. Wesentliche Argumentation der Stadt war, dass mit dem Durchgriffsrecht die Gemeindeautonomie ausgehöhlt werde und damit das Gesamtgefüge der Verfassung beeinträchtigt sei. Der Verfassungsgerichtshof gab am heutigen Mittwoch bekannt, dass die Beschwerde der Stadt gegen das Durchgriffsrecht für die Unterbringung der Flüchtlinge abgewiesen wurde. Als Hauptgrund wurde angegeben, dass die Stadt in diesem Verfahren keine Parteistellung habe, wenn der Innenminister von seinem Durchgriffsrecht Gebrauch macht. "Sowohl der Systematik als auch dem Zweck des BVG Unterbringung zufolge soll alleine der betroffene Grundstückseigentümer als Partei an einem derartigen Verfahren teilnehmen", verlautbart der Verfassungsgerichtshof.

Rabl sieht sich bestätigt

Wesentlich für die Stadt Wels ist laut Bürgermeister Andreas Rabl allerdings ein anderer Punkt: Der Verfassungsgerichtshof weist in seinem Schreiben darauf hin, dass es unabhängig von der Parteistellung an der Stadt liege, nach baurechtlichen Vorschriften einzuschreiten, wenn die betreffende Liegenschaft zu Zwecken benutzt wird, die nicht unter das Bundesverfassungsgesetz Unterbringung fallen. "Sollte tatsächlich ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerber geplant sein, dann liege es an der Gemeinde, dagegen baurechtliche Schritte einzuleiten", heißt es aus Rabls Büro. "Damit bestätigt der Verfassungsgerichtshof die Rechtsmeinung der Stadt Wels, dass es sich bei einem Erstaufnahmezentrum nicht nur um eine bloße Asylunterkunft handelt. Mit einem Erstaufnahmezentrum werden nämlich auch Behörden und eine Gesundheitsstraße in der alten Frauenklinik untergebracht, weshalb ein derartiges Zentrum nicht vom Durchgriffsrecht gedeckt ist. Die Gemeinde kann dagegen daher baurechtliche Schritte einleiten." Rabl bezeichnet es als "goldrichtig, gegen die Bescheide des Innenministeriums Rechtsmittel zu ergreifen. Damit haben wir die Errichtung des Erstaufnahmezentrums in Wels verhindert. Gleichzeitig hat der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit bestätigt, als Stadt baurechtlich dagegen vorzugehen. Die weitere Vorgehensweise wird nach der Regierungsbildung zu verhandeln sein. Die bisherigen Gespräche mit dem Innenministerium sind jedenfalls konstruktiv verlaufen." Integrationsreferent Gerhard Kroiß ergänzt: "Ein Bedarf an einer Asylunterkunft für bis zu 300 Asylwerber sowie einem Erstaufnahmezentrum in Wels besteht aufgrund der rückläufigen Flüchtlingsströme nicht. Derzeit bestehen in Oberösterreich über 1.000 freie Flüchtlingsunterkünfte, die Schaffung neuer Kapazitäten ist daher eine Verschwendung von Steuergeld."

Andere Ansicht der ÖVP

Die Welser ÖVP sieht das jedoch wiederum ganz anders. "Die Welser Bevölkerung verträgt die Wahrheit. Die Wahrheit ist - so hat das der Verfassungsgerichtshof festgestellt - dass die Gemeinde beziehungsweise Stadt mit rechtlichen Mitteln nichts gegen das geplante Asylquartier unternehmen kann", sagt Stadtparteiobmann Peter Csar. Das betreffende Gesetz "BVG Unterbringung" sei im Verfassungsrang beschlossen worden und räume dem Bund ein Durchgriffsrecht auf das Territorium der Stadt Wels ein. Der VfGH habe sich in seinem Erkenntnis nicht gegen die Errichtung des Asylquartiers ausgesprochen. Die baubehördliche Kompetenz sei der Stadt Wels hierfür nicht zuerkannt worden. "Ein baubehördliches Verfahren ist dann nötig, wenn in das Asylquartier zusätzlich eine Polizeiinspektion oder eine Gesundheitsstraße eingerichtet werden soll. Dabei hat aber die Stadt Wels kein Ermessen, sondern ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sogar verpflichtet, die Bewilligung zu erteilen", meint Csar. Um das Erstaufnahmezentrum zu verhindern, müsse der Weg der Worte und nicht der Weg über die Gerichte gesucht und begangen werden.

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