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Kann ein Nachbar den Rückschnitt eines Baums verlangen?

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Ist die Hecke zu groß, muss sie geschnitten werden. Ein Baum, der inmitten der Hecke steht, muss aber nicht notwendigerweise gestutzt werden. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Ist die Hecke zu groß, muss sie geschnitten werden. Ein Baum, der inmitten der Hecke steht, muss aber nicht notwendigerweise gestutzt werden. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn © Andrea Warnecke

Um Pflanzen auf ihrem Grundstück sollten sich Eigentümer kümmern. Bei manchen Gewächsen müssen sie sogar auf bestimmte Höhen achten. Doch nicht immer muss zur Axt oder Heckenschere gegriffen werden.

München (dpa/tmn) - Wie hoch eine Hecke sein darf, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Ist die Hecke höher als vorgeschrieben, kann ein Nachbar verlangen, dass sie zurückgeschnitten wird.

Aber: Steht inmitten der Hecke ein Baum, muss dieser nicht in jedem Fall gestutzt werden. Dies entschied das Amtsgericht München (Az.: 155 C 6508/19), wie das Rechtsportal Anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

In dem verhandelten Fall verlangte die Klägerin von ihrem Nachbarn den regelmäßigen Rückschnitt der Kirschlorbeerhecke auf die in Bayern zulässige Höhe von zwei Metern. Dies verlangte sie auch für einen zwischen den Hecken stehenden Kirschbaum. Der beklagte Nachbar weigerte sich aber, den Kirschbaum zu kürzen. Dieser stünde bereits seit über zehn Jahren dort, so seine Begründung. 24garten.de* weiß, wie man Tannen richtig schneidet und der Baum im Winter die perfekte Form bekommt*.

Die Richter gaben der Nachbarin in Bezug auf die Hecke Recht. Der Baum müsse aber nicht gekürzt werden. Denn dieser Anspruch sei verjährt, urteilten die Richter. Verjährung trete nach fünf Jahren ein. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Kirschbaum schon 2012/13 eine Höhe von mehr als zwei Metern erreicht hatte.

Bei der Kirschlorbeerhecke habe die Klägerin jedoch einen Anspruch darauf, dass diese dauerhaft eine maximale Höhe von zwei Meter nicht überschreite. *24garten.de ist Teil des ippen-Digital-Netzwerks.

© dpa-infocom, dpa:201007-99-854127/2

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