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„Fühlen uns überrumpelt“: Anwohner am Rosenweg kritisieren Erschließungsbeiträge – Stadt nimmt Stellung

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Fühlen sich von der Geldforderung der Stadt überrumpelt: Eva und Helmut Rinberger. Sie und viele Anwohner am Rosenweg sollen hohe Erschließungsbeiträge zahlen.
Fühlen sich von der Geldforderung der Stadt überrumpelt: Eva und Helmut Rinberger. Sie und viele Anwohner am Rosenweg sollen hohe Erschließungsbeiträge zahlen. © Sabine Hermsdorf-Hiss

Helmut und Eva Rinberger und viele andere Anwohner am Rosenweg sollen zahlen - teils fünfstellige Erschließungsbeiträge fordert die Stadt.

Geretsried – Eine böse Überraschung erlebten Helmut und Eva Rinberger sowie viele andere Anwohner des Rosenwegs in Geretsried, als sie Ende November ein Schreiben von der Stadt erhielten. Darin wurden Beiträge für den Straßenausbau zwischen 10 000 und 20 000 Euro gefordert – zu zahlen innerhalb von vier Wochen. „Wir fühlen uns überrumpelt“, klagt das Ehepaar gegenüber unserer Zeitung. Was hat es mit dieser Forderung der Stadt auf sich? Wir haben im Rathaus nachgefragt.

Anwohner am Rosenweg kritisieren Erschließungsbeiträge – Stadt nimmt Stellung

„Die Stadt muss im Jahr 2023 die erstmalige Erschließung des Rosenwegs nach Satzung abrechnen. Die Arbeiten an der Straße wurden 2016 bis 2017 durchgeführt, die Schlussrechnungen wurden 2018 gestellt“, erklärt Thomas Loibl, Sprecher der Stadt. „Aufgrund personeller Vakanzen in der Stadtverwaltung sowie im beauftragten Ingenieurbüro konnte die Abrechnung erst im Jahr 2023 begonnen werden.“

Über den Begriff „Erstmalige Erschließung“ kann man diskutieren, finden die Rinbergers. „Beim Kauf unseres Hauses 1979 wurde bestätigt, dass eine Teerdecke sowie Strom-, Kanal- und Wasseranschluss vorhanden seien.“ Außerdem seien die neuen Arbeiten erst 2018 abgeschlossen worden, weil witterungsbedingt die Asphaltfeinschicht nicht mehr 2017 aufgetragen werden konnte. Darüber hinaus fragen sie sich: „Müssen Anlieger personelle Vakanzen tragen?“

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Viele Straßen in Geretsried bislang nicht erstmalig hergestellt

In Geretsried gibt es aufgrund der historischen Situation im Zuge der Gemeinde- und Stadtneugründung nach dem Zweiten Weltkrieg noch einige Straßen, die bislang nicht erstmalig hergestellt wurden, heißt es aus dem Rathaus. „Die Stadt Geretsried hat in den vergangenen Jahren damit begonnen, zahlreiche dieser Straßen, zum Beispiel den Traubenweg, den Seniweg oder den Brucknerweg, erstmalig herzustellen und abzurechnen. Dies trifft auch auf den Rosenweg zu“, so Loibl.

Rinberger hat gegen die Erhebung des Erschließungsbeitrags Einspruch bei der Stadt eingelegt. „Es handelt sich in diesem Teilabschnitt Rosenweg nicht um eine Ersterschließung“, begründet Rinberger sein Vorgehen. „Der Rosenweg ist seit Ende der 60er Jahre komplett erschlossen.“ Wie Loibl erklärt, sei der Rosenweg (nicht durch die Stadt) im Zusammenhang mit der Errichtung der anliegenden Wohnhäuser vor vielen Jahren provisorisch mit Kies zugänglich gemacht worden. „Zum Schutz gegen Staub wurde die Oberfläche mit Bitumen gebunden.“

Loibl: Erschließungsbeiträge müssen auch jetzt noch erhoben werden

Die damaligen Arbeiten (Kiesprovisorium) seien hinsichtlich des Rosenwegs nicht als Beginn der erstmaligen Herstellung gemäß Artikel 5a Absatz 7 Satz 2 BayKAG zu beurteilen. „Daher müssen – wie in anderen Straßen auch – für den beitragsfähigen Aufwand der endgültigen Herstellung auch jetzt noch Erschließungsbeiträge erhoben werden“, so der Pressesprecher.

Ähnlich wie in den Nebenstraßen, zum Beispiel am Traubenweg, erhebt die Stadtverwaltung zur Deckung der Kosten von Erschließungsanlagen von allen Anliegern nach dem Baugesetzbuch Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz sowie nach Maßgabe der städtischen Erschließungsbeitragssatzung, führt Loibl aus.

Ratenzahlung laut Stadt möglich

Die Stadtverwaltung sei zur Erhebung der Kosten für die erstmalige Herstellung nach Satzung der Stadt Geretsried verpflichtet. „Aufgrund der genannten personellen Vakanzen konnten die Bescheide erst im November 2023 fertiggestellt werden“, so der Pressesprecher. Der Erschließungsbeitrag ist – wie alle Steuern und öffentlichen Abgaben – einen Monat nach seiner Bekanntgabe zu zahlen. „Der Stadt Geretsried ist bewusst, dass es sich um hohe Beträge handelt“, räumt Loibl ein. Je nach persönlicher Situation sei auch eine Stundung oder Ratenzahlung möglich. Hierzu ist vor Ablauf der Frist ein Antrag bei der Stadt Geretsried zu stellen.

Wie die Anwohner am Rosenweg aus einem Schreiben der Stadtverwaltung erfahren haben, ist für den Beginn der Festsetzungsverjährung „grundsätzlich der Eingang der letzten Unternehmerrechnung entscheidend.“ Und weiter: „Es liegt eine Rechnung eines beteiligten Ingenieurbüros von 7. Januar 2019 vor. Damit tritt die Festsetzungsverjährung, betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung des Rosenweges, erst nach dem 31. Dezember 2023 ein.“ Für das Ehepaar Rinberger ist klar: „Also drängte die Zeit!“

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