Betroffene sollen aus einem Entschädigungsfonds Geld erhalten. Bisher gingen 760 Anträge von Polizisten ein.

In der Affäre um schadstoffbelastete Schießstände der Berliner Polizei können die betroffenen Beamten auf eine schnelle Auszahlung der in Aussicht gestellten Entschädigungen hoffen. Die vom Senat eingesetzte Kommission werde in einer Woche erstmals zusammenkommen, um über die Auszahlung aus einem bereits eingerichteten Entschädigungsfonds zu entscheiden. Bisher seien 760 Anträge eingegangen, sagte der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres, Torsten Akmann, am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Weitere Anträge könnten noch bis Ende dieses Monats gestellt werden.

Aus dem Fonds sollen Schießtrainer und andere Beamte, die auf belasteten Schießständen über Jahre hinweg giftige Gase einatmeten und dadurch gesundheitliche Schäden wie Atemwegserkrankungen davontrugen, auf unbürokratischem Wege Geld erhalten. Der unabhängigen Bewertungskommission, die über die individuelle Auszahlung entscheidet, gehören zwei Ärzte und eine frühere Sozialrichterin an. Das Gremium war kürzlich von Innensenator Andreas Geisel einberufen worden. Der SPD-Politiker sagte, die Beamten könnten auf Antrag einmalige Zahlungen zwischen 2000 und 80.000 Euro erhalten.

Die Mittel für den Entschädigungsfonds waren im Zuge der Haushaltsberatungen bereits 2017 durch eine Entscheidung des Abgeordnetenhauses bereitgestellt worden. Zunächst sind mehrere Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Akmann sagte, die Konstruktion könne Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben. „Die Vergabe von Mitteln aus diesem Fonds wird nun zügig erfolgen“, sagte er. Eine Deckelung der Summe sei nicht vorgesehen.

Betroffene kritisierten Luft als schädlich oder giftig

Die Betroffenen hatten viel Zeit in den Schießständen verbracht und immer wieder kritisiert, dass die Luft dort schädlich oder giftig sei. Das soll an Asbest in Dämmstoffen und schlechter Belüftung, die den Pulverdampf nicht absaugte, gelegen haben. Kriterien für die Auszahlungshöhe seien die Schwere der Gesundheitsstörung und die Zeit, die die Beamten in den Schießanlagen verbracht hätten. Über die Höhe des Betrages entscheide die Kommission in eigener Verantwortung.

Beamte, die meinen, durch die Zustände auf den Schießanlagen gesundheitliche Schäden davongetragen zu haben, können unabhängig von dem Entschädigungsfonds auch Zahlungen auf dem regulären Rechtsweg einklagen. Die Frist hierfür endet allerdings Ende dieses Jahres. Danach gelten etwaige Ansprüche als verjährt.

CDU und AfD, aber auch der Koalitionsabgeordnete Benedikt Lux (Grüne), forderten den Senat auf zu prüfen, auf die Geltendmachung der Verjährungsfrist zu verzichten. „Das sind unsere Schießtrainer, die wir mit einer vergifteten Munition in die Schießstände gelassen haben“, sagte Lux. Staatssekretär Akmann bekräftigte allerdings die bisherige Haltung des Senats, auf das Geltendmachen der Verjährungsfrist nicht verzichten zu wollen.

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