Bei der Abgeltungsteuer kennt das Finanzamt keine Gnade: Waren bislang so genannte Bagatellbeträge von der Steuer befreit, greift der Staat ab 2009 auch auf die Zinsen von Schulklassen und Kegelvereinen zu. Doch die gierigen Hände des Fiskus lassen sich auch austricksen.

Ab 2009 muss auch für bisher von der Kapitalertragsteuer befreite Bagatellbeträge die Abgeltungssteuer abgeführt werden. Darauf weist der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hin.

Das betrifft zum Beispiel Kegelvereine oder Schulklassen: Nach bisheriger Rechtslage sind Auszahlungen von Zinserträgen an die Vereins- oder Klassenkasse vom Steuereinbehalt der Banken ausgenommen, wenn sie 10 Euro pro Person und insgesamt 300 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. Erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst der Fiskus die Erträge.


Ab 2009 jedoch sind den Angaben des Verbandes zufolge die jetzigen Bagatellbeträge bereits beim Steuerabzug voll zu versteuern. Vermeiden könne der Anleger dies, indem er seiner Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801 Euro oder bei Zusammenveranlagung 1.602 Euro erteile, erklärt der BVR. Besonders für Rentner, Kinder und Geringverdiener empfehle sich, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Lose Personenzusammenschlüsse wie etwa Kegelvereine könnten durch eine Vereinsgründung einen eigenen Freistellungsauftrag für ihren Verein in Höhe von 801 Euro geltend machen.