Mindestens 40.000 Fälle ärztlicher Fehlbehandlung gibt es jährlich in Deutschland. Ein Drittel davon sind tatsächlich „Kunstfehler“. Die meisten Probleme tauchen beim Gelenkersatz auf.

Es sind natürlich in erster Linie die ganz spektakulären Fälle, die es in die Schlagzeilen schaffen. Wie etwa der des Berliner Schönheitschirurgen Reinhard S. Ende 2011. Er stand vor dem Bundesgerichtshof, weil er bei einer OP zur Bauchstraffung keinen Anästhesisten hinzugezogen hatte. Die Frau starb, der Arzt bekam siebeneinhalb Jahre Haft und Berufsverbot. Oder Manuel H., auch er Berliner Schönheitschirurg. Drei OPs – Brustvergrößerung, Nasenkorrektur, Bauchstraffung – waren gehörig schief gegangen. Er erhielt im vergangenen September elf Monate Haft auf Bewährung und musste drei Frauen zusammen 25.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Wer jedoch glaubt, das Thema Ärztepfusch beschränke sich darauf, der irrt. Denn Schätzungen zufolge sind es mindestens 40.000 Menschen in Deutschland, die sich als Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers fühlen und einen Gutachter oder Schlichter kontaktieren. Ein Drittel davon wird tatsächlich als „Kunstfehler“ eingestuft.

Ein Teil der Betroffenen wendet sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der erstellte im vergangenen Jahr rund 12.500 Gutachten bei vermuteten Behandlungsfehlern – in teils detektivischer Arbeit. Dabei bestätigten die Gutachter in 31,5 Prozent der Fälle, dass es tatsächlich einen Behandlungsfehler gab. Rund zwei Drittel der Vorwürfe richteten sich gegen Krankenhäuser, davon wurden 2012 30 Prozent bestätigt. Ein Drittel betraf niedergelassene Ärzte, hier waren 36 Prozent der Fehler-Vorwürfe berechtigt.

Patienten klagen auch über unzureichend geführte Akten bei Operationen

Versicherte haben das Recht, sich an ihre Krankenkassen zu wenden, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten, um ein kostenloses Gutachten des Medizinischen Dienstes zu beantragen. Seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes vor drei Monaten sind die Kassen verpflichtet, ihre Mitglieder darüber zu informieren.

Die meisten Vorwürfe erheben Patienten im Zusammenhang mit Operationen. So sind die Fächer Orthopädie und Chirurgie besonders betroffen. Danach folgen Zahnmedizin, Innere Medizin und Gynäkologie. Auch Fälle von unzureichend geführten Akten nach Pfusch im Operationssaal seien aufgedeckt worden, so die Gutachter. Laut MDK-Statistik traten die meisten Fehler bei der Wurzelbehandlung von Zähnen auf, gefolgt von Operationen für den Ersatz von Hüft- und Kniegelenken.

Die Zahl der Vorwürfe und die Quote der bestätigten Behandlungsfehler gehe nicht zurück, sondern liege auf nahezu unverändertem Niveau, erklärte der stellvertretende Geschäftsführer des MDS, Stefan Gronemeyer. Dies zeige, dass es beim Thema Behandlungsfehler nach wie vor Handlungsbedarf gebe.

Die Gesamtzahl der Fehlbehandlungen bleibt im Dunkeln

Häufig sei nicht ein einzelner Arzt schuld an einem Behandlungsfehler. Vielmehr sei der Fehler oft Folge einer Kette von Versäumnissen. Gronemeyer unterstrich, in vielen Fällen sei das gesamte Therapiemanagement verantwortlich. Zu den Problemen zählten fehlende Kontroll-Listen, mangelnde Absprachen oder schlechte Planung. „Wir brauchen eine neue Sicherheitskultur, die nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt“, forderte er. In 20 Prozent der Fälle wiesen die Gutachter nach, dass die fehlerhafte Behandlung tatsächlich der Grund für einen gesundheitlichen Schaden beim Patienten war. Erst wenn sie diesen Nachweis haben, können Patienten eine Schadenersatzklage anstrengen.

Die Dunkelziffer sei hoch, sagte Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. Es gebe zum einen Fehler, die einfach gar nicht erkannt würden. Hinzu kommen ungezählte Fälle bei Gerichten und Versicherungen. Der MDK erfasst lediglich die Fälle, in denen sich Patienten an ihre Krankenkassen wenden. „Insofern bleibt die Gesamtzahl der Behandlungsfehler in Deutschland nach wie vor im Dunkeln“, sagte MSK-Expertin Astrid Zobel.

Es stünden durchaus auch schwere Schicksale dahinter bis hin zu Todesfällen oder auch dauerhaften Beeinträchtigungen. Die Gutachter des MDK kritisierten auch das neue Patientenrechtegesetz. Dieses habe die Situation der Patienten nur teilweise verbessert, sagte MDS-Vize Gronemeyer. So müsse weiterhin der Patient dem Arzt den Fehler nachweisen, was für Patienten schwierig sei. Er forderte, die Beweislast für Patienten zu erleichtern.

Ein bundesweites Fehlerregister könnte mehr Klarheit bringen

Außerdem fehle ein bundesweites Behandlungsfehlerregister, in dem die Daten aller beteiligten Institutionen zusammengeführt werden könnten. Auch das Bundesgesundheitsministerium kann keine Zahlen nennen. Es geht von Schätzwerten zwischen 40.000 und 170.000 Behandlungsfehlern im Jahr aus. Defizite bestünden laut MDK auch in der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit wie die Anwendung von Checklisten und Teamtrainings.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte ebenfalls ein nationales Fehlerregister. Sie kritisierte, es seien immer die Patienten, die aktiv werden müssten. Das Fehlermanagement in den Krankenhäusern sei für sie nicht durchschaubar. Besonders erschreckend sei die hohe Zahl von bestätigten Fehlern in der Pflege.

Die Zahlen, die der MDK vorgelegt hat, decken indes nur einen Teil der Fälle ab, in denen sich ein Patient schlecht therapiert fühlt, sagt Sascha Rudat von der Berliner Ärztekammer. „Grob gerechnet ein Viertel der Patienten, die einen Behandlungsfehler nachweisen wollen, kontaktieren ihre Krankenkasse und damit deren Medizinischen Dienst und Gutachter, ein Viertel geht direkt vor Gericht, ein Viertel wendet sich an die betreffende Klinik oder Praxis und sucht eine Einigung über die Haftpflichtversicherung der Einrichtung.

Vier Wege führen zur Anerkennung, Opfer von Pfusch zu sein

Und schließlich wendet sich ein Viertel der Patienten an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern.“ Für den Bereich der Berliner Ärztekammer ist die norddeutsche Schlichtungsstelle in Hannover zuständig. Die Schlichtung dort läuft zunächst auf ähnliche Weise ab: Gutachter werden hinzugezogen. „In 90 Prozent der Fälle wird deren Ergebnis auch von beiden Seiten akzeptiert“, sagt Rudat.

Im Jahr 2012 wurden 331 Fälle eines Vermittlungsversuches aus Berlin in Hannover begutachtet. 92 endeten mit dem Gutachterschluss, dass tatsächlich ein ärztlicher Behandlungsfehler vorlag. Das entspricht einer Quote von 27,8 Prozent. In 239 Fällen fand der Gutachter keinen Beleg für schuldhaftes Ärzteverhalten.

„Den Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern wird manchmal vorgeworfen, sie seien ärztefreundlicher als die Gutachter der Krankenkassen“, berichtet Rudat. „Doch die MDK- und unsere Schlichtungszahlen weichen kaum voneinander ab.“ Tatsächlich ist der Unterschied nicht groß: Die MDK-Gutachter befanden in 31,4 Prozent der Fälle, dass schuldhaftes Verhalten vorlag.

Das neue Patientenschutzgesetz macht es etwas leichter, Gehör zu finden

Die Zahl derjenigen, die einen Verdacht auf einen Verdacht auf Behandlungsfehler prüfen lassen, könnte steigen, vermutet Ärztekammersprecher Rudat. Das neue Patientenrechtegesetz könnte dafür sorgen. Tatsächlich verbessert dieses nicht unbedingt die Rechtslage der Patienten, wie Sascha Rudat erläutert.

„Das Gesetz ist mehr oder weniger eine Sammlung bestehender Gesetze unter einem Dach – mit dem Ziel, dass Patienten ihre rechtlichen Möglichkeiten leichter wahrnehmen können.“ Das könnte mehr Menschen dazu ermutigen, den Gründen für den unerfreulichen Ausgang einer medizinischen Behandlung weiter nachzugehen und Schadensersatz und Schmerzensgeld einzufordern.

Doch es gibt auch Fälle, in denen der Patient dieses Ziel gar nicht verfolgt. „Es geschieht gar nicht so selten, dass Patienten nur feststellen lassen wollen, dass sie falsch behandelt wurden, aber keine weiteren Ansprüche geltend machen“, berichtet Rudat.

Die Patienten treten zunehmend selbstbewusster auf

Sicher ist für ihn, dass die Patienten heute seltener bereit sind, eine negativ verlaufene Behandlung einfach auf sich beruhen zu lassen. Aus diesem Grund stiegen die Beschwerdezahlen in den vergangenen Jahren bereits leicht an, wie die Ärztekammer beobachtete.

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Auch aus einem anderen Grund könnte sich dieser Trend fortsetzen. Die Personalausstattung vor allem in den Krankenhäusern wird immer schlechter, sagt Rudat. „Die Personalsituation in vielen Kliniken ist angespannt, das kann die Fehlerträchtigkeit erhöhen. Oft ist es auch nicht der eine Fehler, der dann zu einem negativen Ergebnis führt, sondern eine Verkettung von kleinen Fehlern. Allerdings wird in Deutschland inzwischen sehr viel zur Erhöhung der Patientensicherheit getan.“

Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern in Hannover, zuständig für Berlin: Tel. 380-2416 oder -2420, Internet: www.schlichtungsstelle.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle.de.