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Wohnen in Aschersleben Wohnen in Aschersleben: Zweitwohnungssteuer kostet ab 2016 richtig Geld

14.07.2015, 11:29
Wohnhäuser in der Helmut-Weltz-Straße in Aschersleben. Ab Januar 2016 wird eine Zweitwohnungssteuer fällig.
Wohnhäuser in der Helmut-Weltz-Straße in Aschersleben. Ab Januar 2016 wird eine Zweitwohnungssteuer fällig. Gehrmann/Archiv Lizenz

Aschersleben - Wer in Aschersleben oder in einem der Ortsteile eine Zweitwohnung besitzt oder gemietet hat, muss ab dem 1. Januar 2016 tiefer in die Tasche greifen. Ab diesem Tag wird eine Zweitwohnungssteuer fällig. Sie beträgt zehn Prozent der monatlichen Netto-Kaltmiete, die für die Nebenwohnung zu zahlen ist. Das haben die Mitglieder des Ascherslebener Stadtrates in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen.

Betroffen sind unter anderem Auszubildende, Studenten und alleinstehende Berufspendler, die in Aschersleben eine Zweitwohnung angemeldet haben. Nicht steuerpflichtig sind dagegen nicht dauerhaft getrennt lebende Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die aus beruflichen oder Ausbildungsgründen eine Zweitwohnung halten. Voraussetzung ist in diesem Fall allerdings auch, dass die gemeinsame Hauptwohnung außerhalb der Stadt Aschersleben liegt. Dagegen müssen Ascherslebener mit Haupt- und Zweitwohnung in der Stadt zahlen. Und auch, wer kein eigenes Einkommen bezieht, aber Inhaber einer Zweitwohnung ist, wird trotzdem zur Kasse gebeten.

Die Stadt verspricht sich von der Steuer neben den tatsächlichen Steuereinnahmen auch den Nebeneffekt, dass vielleicht der eine oder andere Zweitwohnungsinhaber seinen Erstwohnsitz hierher verlegt. Dann entfällt für ihn die Steuer - und die Stadt erhält höhere Pro-Kopf-Zuweisungen vom Land. (mz/hv)