Panorama

Beleidigungen auf Campingplatz Paar für Pöbel-Attacke gegen Drosten verurteilt

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Drosten hatte im Juni 2022 mit seiner Familie eine Nacht auf dem Zeltplatz verbracht.

Drosten hatte im Juni 2022 mit seiner Familie eine Nacht auf dem Zeltplatz verbracht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der Richter sieht einen Mangel an Anstand und Respekt: Ein Paar kassiert eine Verwarnung mit Strafvorbehalt dafür, dass es den Virologen Drosten in seinem Campingurlaub verbal attackiert hat. Die beiden lehnen Drostens Haltung zu Corona-Schutzmaßnahmen ab.

Ein Paar ist wegen verbaler Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte vom Amtsgericht Waren verwarnt worden. Auch ein öffentlich bekannter Mensch wie der seinerzeit vor allem als Corona-Experte bekannte Drosten habe das Recht, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden, begründete der Richter die Entscheidung. Der Richter betonte, dass es bei dem Verfahren nicht um die Corona-Politik gehe, sondern um Anstand und Respekt. Der Prozess war streckenweise vom Streit über Corona-Schutzmaßnahmen dominiert, die die Angeklagten deutlich ablehnten.

Das Gericht sprach eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Das bedeutet, dass das Gericht zwar die Schuld des Angeklagten feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Diese wird aber vorbehalten, es ist also eine Art Bewährung. Das Gericht legte für die 51-Jährige und den 49-Jährigen aus Berlin, die Dauercamper auf dem Zeltplatz waren, Geldstrafen von 1200 Euro beziehungsweise 375 Euro fest. Diese wurden auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt.

Der 49-Jährige wurde wegen öffentlich begangener Verleumdung verurteilt, unter anderem, weil er Drosten lauthals als Verbrecher beschimpft hatte. Zudem wurde er belangt, weil er nach Überzeugung des Gerichts unerlaubt Fotos von Drosten gemacht und online weitergeschickt habe. Die Frau wurde wegen Beleidigung verurteilt, sie hatte eigenen Angaben zufolge etwa "Verpiss dich" zu Drosten gesagt. Gegen eine weitere, ursprünglich Angeklagte war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Drosten hatte im Juni 2022 mit seiner Familie eine Nacht auf dem Zeltplatz verbracht. Er hatte im Verfahren geschildert, er sei mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen. Dann habe sich ihnen der 49-Jährige mit einer Bierflasche in der Hand in den Weg gestellt und ihn lautstark beschimpft. Am Folgetag kam es auch mit dessen Frau und erneut mit ihrem Mann zur Auseinandersetzung. Drosten hatte sich nach eigener Aussage bedroht und beleidigt gefühlt und schließlich die Polizei gerufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, lve/dpa

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