Panorama

Motto: Erlaubnisse mit Auflagen Schleswig-Holstein setzt Corona-Verboten ein Ende

Diverse Freizeitaktivitäten werden in Schleswig-Holstein von Montag an wieder möglich sein, soweit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden

Diverse Freizeitaktivitäten werden in Schleswig-Holstein von Montag an wieder möglich sein, soweit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden

(Foto: picture alliance/dpa)

Das nördlichste aller Bundesländer plant ab Montag einen Paradigmenwechsel in der Corona-Krise: Statt Verboten mit Ausnahmen sollen in Schleswig-Holstein künftig grundsätzliche Erlaubnisse mit Auflagen im Vordergrund stehen.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den rechtlichen Rahmen für Lockerungen der Corona-Beschränkungen gesetzt. Laut der Verordnung sollen ab Montag neben Tourismus auch Restaurantbesuche und Training im Fitnessstudio wieder möglich sein. "Nun können wir das öffentliche Leben schrittweise und unter Auflagen vorsichtig weiter hochfahren", hatte Ministerpräsident Daniel Günther am Freitagabend angekündigt.

Die Jamaika-Koalition plant einen Paradigmenwechsel. Statt Verboten mit Ausnahmen sollen künftig grundsätzliche Erlaubnisse verbunden mit Auflagen im Vordergrund stehen. Ab Montag fallen unter strikten Vorgaben zahlreiche Öffnungsverbote in Tourismus, bei Dienstleistungen und im Freizeitbereich.

Hotels - ohne Wellnessbereiche - und Ferienwohnungen dürfen wieder öffnen. Auch Camping- und Wohnmobilstellplätze können unter strengen Voraussetzungen genutzt werden. Touristen aus anderen Bundesländern dürfen wieder kommen. Das Betretungsverbot von Inseln und Halligen entfällt, allerdings würden Inseln wie Sylt, Föhr und Amrum gern zunächst auf Tagesgäste verzichten. Die Kreise können bei Bedarf den Tagestourismus in Orten begrenzen.

Diverse Freizeitaktivitäten werden von Montag an wieder möglich sein, soweit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Kinos und Fitnessstudios dürfen öffnen. Schwimmbäder bleiben geschlossen. Auch Fahrschulen, Kosmetik- und Tattoo-Studios sowie Massagepraxen können aufmachen.

Vorschulkinder und solche mit Förderbedarf dürfen wieder in die Kitas, wo es bisher nur Notbetreuungen gibt. Ab dem 1. Juni sollen alle Jahrgangsstufen zumindest zeitweilig wieder Präsenzunterricht erhalten, wie das Bildungsministerium mitteilte.

Quelle: ntv.de, hny/dpa

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