Politik

Menschenrechtler jahrelang überwacht Verfassungsschutz verurteilt

38 Jahre lang wurde Rolf Gössner von Bundesverfassungsschutz beobachtet. Dies war rechtswidrig, stellt nun das Kölner Verwaltungsgericht fest. Die rechtliche Grundlage habe gefehlt, heißt es. Für Gössner ist es eine Genugtuung. Er fordert nun strengere Regeln.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die jahrzehntelange Überwachung des Publizisten und Rechtsanwalts Rolf Gössner durch den Bundesverfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Für eine solche Dauerbeobachtung und Sammlung von Daten fehlte demnach die rechtliche Grundlage. Die Gründe für die Entscheidung wurden noch nicht veröffentlicht, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.

(Foto: picture alliance / dpa)

Gössner ist unter anderem Mitherausgeber des mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichneten "Grundrechte-Reports", Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und stellvertretendes Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs. Er war 38 Jahre lang vom Verfassungsschutz beobachtet worden, von 1970 bis 2008. Ihm wurden Kontakte zu linksextremistischen Gruppen vorgeworfen, unter anderem zur DKP.

Über die Gerichtsentscheidung sagte Gössner: "Das ist für mich eine Genugtuung und für den Bundesverfassungsschutz eine harte Niederlage." Er gehe davon aus, "dass das Urteil auch Auswirkungen auf die Arbeit des Verfassungsschutzes haben wird". Die Latte müsse einfach höher gelegt werden, wenn es um Beobachtung gehe.

2006 hatte Gössner Klage gegen die Überwachung erhoben. Vor Beginn der mündlichen Verhandlung 2008 erklärte das BfV die Beobachtung nach fast vier Jahrzehnten überraschend für beendet. Gegen Gössners Überwachung hatten im Laufe der Jahre unter anderem der Schriftsteller Günter Grass und der Kabarettist Dieter Hildebrandt, aber auch zahlreiche Organisationen protestiert.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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