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Unerlaubtes Glücksspiel Kunden von Online-Casinos im Visier der Polizei

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Die meisten Online-Casinos in Deutschland sind illegal.

Die meisten Online-Casinos in Deutschland sind illegal.

(Foto: IMAGO/Pond5 Images)

Die Kriminalpolizei geht derzeit massiv gegen Spieler vor, die Online-Casinos genutzt haben. Betroffene Verbraucher sollten die Ruhe bewahren und sich wehren.

Viele Nutzer von Online-Glücksspielen wie beispielsweise Internet-Poker erhalten derzeit Post, die ihnen einen ordentlichen Schrecken versetzt. Absender ist die Kriminalpolizei, die zu einer Anhörung lädt. Der Vorwurf: Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel gemäß Paragraf 285 des Strafgesetzbuchs (StGB). Durch die Nutzung von Internet-Casinos, die in Deutschland nicht lizenziert sind, könne sich der Spieler mitschuldig gemacht haben, so heißt es in den Schreiben.

Was ist von diesem Vorgehen zu halten und was droht den Beschuldigten? Nach der Einführung des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021, der Online-Casinos in Deutschland unter strengen Regeln legalisiert, widmen sich die Strafverfolgungsbehörden nun verstärkt Internet-Angeboten wie Poker, Roulette oder Slot Machines, die keine solche staatliche Genehmigung für den legalen Betrieb haben.

Roland Klaus ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.

Roland Klaus ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.

Dabei geraten aber nicht nur die Online-Casinos ins Visier, sondern auch ihre Kunden. Denn laut des genannten Paragrafen machen sie sich möglicherweise der Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel schuldig. Die Strafen, die dafür im Raum stehen, sind nicht unerheblich: Geldstrafen bis maximal 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten.

Die meisten Online-Casinos in Deutschland illegal

Die Daten hat die Polizei in der Regel von den Banken der Spieler oder anderen Zahlungsdienstleistern übermittelt bekommen. Diese überwachen die Überweisungen der Kunden. Ist dabei erkennbar, dass Geld an ein Online-Casino geschickt wird, so kann eine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden erfolgen. Besonders aktiv sind nach unserer Erfahrung einige Sparkassen, aber auch die Commerzbank ist bereits aufgefallen.

Wie sollten sich Betroffene verhalten, wenn sie die Ladung zu einer Vernehmung als Beschuldigter erhalten? Zunächst einmal sollten sie nicht versuchen, den Termin auf eigene Faust wahrzunehmen. Das gilt auch dann, wenn sie sich keiner Schuld bewusst sind. Denn kaum einem Spieler ist bekannt, dass die meisten Online-Casinos in Deutschland illegal sind. Doch das schützt im Zweifelsfall nicht vor Strafe.

Einstellung des Verfahrens?

Deswegen sollten sich Empfänger eines solchen polizeilichen Schreibens an einen erfahrenen Anwalt wenden. Dieser wird zunächst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, was konkret gegen den Mandanten vorliegt. Zudem wird sich der Anwalt regelmäßig schriftlich für den Mandanten äußern, sodass dieser den Termin bei der Polizei dann nicht wahrnehmen muss.

Nach Sichtung der Akte kann der Anwalt dann prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens gegeben sind. Das kann beispielsweise bei Formfehlern oder aus Mangel an Beweisen der Fall sein. Aber auch die Tatsache, dass der Beschuldigte bisher unbescholten war und berufstätig ist, kann zugunsten der Verteidigung wirken.

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In der Praxis ist es uns bislang fast immer gelungen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Voraussetzung dafür jedoch ist, dass der Online-Spieler die Vorladung der Polizei nicht auf die leichte Schulter nimmt und entsprechend reagiert. Zwar ist es ärgerlich, wenn man mit dem Gefühl der vermeintlichen Unschuld mit Anwaltskosten konfrontiert wird. Doch einerseits werden diese Kosten von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung in der Regel übernommen. Und andererseits sind die Kosten für einen Anwalt gering, wenn man die möglichen Strafen im Fall einer Verurteilung bedenkt.

Über den Autor: Roland Klaus ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Sie hilft bei der Durchsetzung von Verbraucherrecht und wird dabei von spezialisierten Anwälten unterstützt.

Quelle: ntv.de

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