Wirtschaft

Goldbär gegen Schoko-Teddy Haribo und Lindt strapazieren die Gerichte

Der Geschmack der umstrittenen Bären unterscheidet sich in jedem Fall.

Der Geschmack der umstrittenen Bären unterscheidet sich in jedem Fall.

(Foto: dpa)

Im Supermarkt stehen sie friedlich nebeneinander: Die Goldbären von Haribo und die Teddys aus Schokolade von Lindt. Aber der Schein trügt. Haribo will die Schokobären nicht akzeptieren, das Unternehmen sieht seine Markenrechte verletzt.

Eigentlich sind sie nicht zu verwechseln: Die kleinen Fruchtgummi-Goldbären von Haribo und die in Goldfolie verpackten Schoko-Teddys von Lindt. Dennoch tobt ein erbitterter Rechtsstreit um die Süßigkeiten. Denn Haribo sieht durch die Schokoladenbären des Schweizer Herstellers seine Markenrechte verletzt und will die Teddys verbieten lassen. Am Freitag wird der Goldbären-Streit das Oberlandesgericht Köln beschäftigen.

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Es ist ein Streit, der nicht nur Schokoladen- und Fruchtgummiliebhaber bewegt, sondern auch Rechts-Gourmets. Denn es geht um juristisches Neuland: Um die Frage, ob die von Haribo geschützte Wortmarke "Goldbären" durch ein dreidimensionales Produkt wie Lindts Schoko-Teddys verletzt werden kann - auch wenn das Wort "Goldbär" nirgendwo in der Werbung des Schokoladenherstellers auftaucht.

Das Landgericht Köln befand Ende 2012 in erster Instanz: Ja. Für die in goldene Folie eingewickelte Bärenfigur aus Schokolade dränge sich der Begriff des "Goldbären" geradezu auf. Da spiele es kaum noch eine Rolle, dass auch die äußere Kontur des Schoko-Teddys einem Gummibärchen gleiche. Die Richter untersagten deshalb der Schweizer Schokoladenfabrik wegen Verletzung der Haribo-Markenrechte den weiteren Verkauf des Schokobären. Wogegen Lindt umgehend Berufung einlegte und damit den Fall vor das Kölner Oberlandesgericht brachte.

Doch auch im Bärenstreit wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht beziehungsweise in die Bärchen-Formen gegossen wird. Denn Haribo und Lindt hatten sich bereits vor dem ersten Urteil außergerichtlich darauf verständigt, dass die Schweizer ihre Schoko-Teddys auf jeden Fall bis zur Entscheidung in letzter Instanz weiter verkaufen dürfen. Und damit sei wohl nicht vor Ende 2015 zu rechnen, sagte Lindt-Sprecherin Sylvia Kälin in dieser Woche.

"Der Goldbär gehört zu Haribo"

Haribo und Lindt sind sich auch darüber einig, dass das Verfahren unabhängig von der Entscheidung der Kölner Richter durch alle Gerichtsinstanzen getrieben werden muss, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen. "Die ganze Branche wird sich sehr für das Urteil interessieren", ist Kälin überzeugt.

Bei dem Gerangel geht es um Geld und um das Firmenimage. Für Haribo ist der Goldbär geradezu das Firmensymbol. "Der Goldbär gehört zu Haribo", sagt Firmensprecher Marco Alfter. Schon seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts vertreibt die Firma Gummibärchen in goldfarbenen Verpackungen und ließ später auch die Wortmarke "Goldbären" schützen. Gerade erst bringt das Unternehmen eine Goldbären-Fan-Edition mit zwölf neuen Geschmacksrichtungen auf den Markt. Für einen Lindt-Goldbären aus Schokolade ist in den Augen der Bonner deshalb kein Platz in den Regalen.

Für die Schweizer ist ihr Schoko-Teddy dagegen eine logische Fortentwicklung ihrer Produktlinie - nach dem erfolgreichen Lindt-"Goldhasen" im Ostergeschäft. Das Veto der Bonner Gummibärchen-Hersteller wollen sie deshalb nicht akzeptieren. Der Streit zwischen Gummibärchen und Schoko-Teddys wird die Justiz also wohl noch einige Zeit beschäftigen.

Quelle: ntv.de, Erich Reimann/dpa

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