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Lieferengpass bei BUDES® NASENSPRAY 50 ΜG/SPRÜHSTOSS: Jetzt ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Am 24.03.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Arzneimittel BUDES® NASENSPRAY 50 ΜG/SPRÜHSTOSS Lieferengpässe gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / fizkes

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch BUDES® NASENSPRAY 50 ΜG/SPRÜHSTOSS ist aktuell betroffen.

Mögliche Ursachen für Lieferprobleme bei BUDES® NASENSPRAY 50 ΜG/SPRÜHSTOSS

Für das Medikament vom Pharmazeuten Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.03.2023 bis zum 31.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BUDES® NASENSPRAY 50 ΜG/SPRÜHSTOSS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

BUDES® NASENSPRAY 50 ΜG/SPRÜHSTOSS: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts

Bei Budes® Nasenspray 50 μg/Sprühstoß handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Budesonid von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Dabei handelt es sich um eine internationale Klassifikation für Arzneistoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. BUDES® NASENSPRAY 50 ΜG/SPRÜHSTOSS lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Respirationstrakt
  • Ebene 2 - Rhinologika
  • Ebene 3 - Dekongestiva und andere Rhinologika zur topischen Anwendung
  • Ebene 4 - Corticosteroide

Budes® Nasenspray 50 μg/Sprühstoß gehört zur Gruppe R, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts. Die Gruppe R umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Atmungssystems eingesetzt werden können, einschließlich Nasenpräparaten, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Halses, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege, Husten- und Erkältungsmitteln, Antihistaminika zur systemischen Anwendung und anderen Atemwegsmedikamenten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Sonstige allergische Rhinopathie
  • Rhinopathia vasomotorica
  • Nasenpolyp, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige saisonale allergische Rhinopathie

Alles zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentBUDES® NASENSPRAY 50 ΜG/SPRÜHSTOSS
HerstellerH e x a l Aktiengesellschaft
PZN03495752
WirkstoffBudesonid
Gültigkeitszeitraum24.03.2023 bis 31.08.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall BUDES® NASENSPRAY 50 ΜG/SPRÜHSTOSS unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Nach Diskussionen im März 2023 haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, dass die bislang ergriffenen oder geplanten Vorgehensweisen der Bundesregierung zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichend sind. Dementsprechend fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 24.03.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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