Expertengespräch

Darf ich über mein Gehalt sprechen? Eine Rechtsanwältin gibt Tipps

26.1.2022, 05:57 Uhr
Über Gehalt sollte man vor allem sprechen, wenn man den Eindruck hat, weniger zu bekommen als die Kollegen.

© Monique Wüstenhagen/dpa-tmn Über Gehalt sollte man vor allem sprechen, wenn man den Eindruck hat, weniger zu bekommen als die Kollegen.

Mittlerweile ist wohl jedem bekannt, dass vor allem zwischen Männern und Frauen in der Arbeitswelt ein Gehaltsunterschied besteht, selbst wenn sie den gleichen Aufgaben nachgehen – Gender-Pay-Gap nennt sich das. Doch wie findet man heraus, wie viel die Kollegen verdienen und darf man mit ihnen offen über das Gehalt sprechen?

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg, Ilka Schmalenberg sagt dazu: "Arbeitsrechtlich ist es tatsächlich nicht verboten, über Gehalt zu sprechen. Der Arbeitnehmer ist in der Regel zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet. Lohn- und Gehaltsdaten sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse."

Gehaltshöhe: Ist eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag erlaubt?

Viele verunsichern dennoch die Paragraphen in ihren Arbeitsverträgen, die auf eine solche Verschwiegenheit hinweisen. Auch auf Ratgeberwebseiten im Internet steht häufig, dass es vom Arbeitsvertrag abhängig ist, ob mit dem Gehalt offen umgegangen werden darf oder nicht.

Das stimmt laut Schmalenberg so allerdings nicht. "Arbeitgeber vereinbaren im Arbeitsvertrag gerne Verschwiegenheitsklauseln bezüglich des Gehaltes. Die Rechtsprechung des Arbeits- und Landesarbeitsgerichts erachten eine solche Klausel aber stets für unwirksam. Eine Klausel, die Arbeitnehmer dazu verpflichtet über ihr Gehalt Stilschweigen zu bewahren, benachteiligt diese unangemessen. Nach Ansicht der Gerichte ergäbe sich bereits aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung ein Recht, über sein Gehalt sprechen zu dürfen. Nur so könnten die Arbeitnehmer auch feststellen, ob sie denselben bzw. einen angemessenen Lohn für dieselbe Arbeit erhalten", weiß die Expertin.

Wann kann es ein Kündigungsgrund sein, offen über Gehalt zu sprechen?

Wer von einem Kollegen nach dem Gehalt gefragt wird, darf rechtlich gesehen offen darüber sprechen. Selbst wenn der Chef mitbekommt, dass sich die Mitarbeiter darüber austauschen und das eigentlich nicht gerne sieht, kann er nicht mit Konsequenzen drohen, so Rechtsanwältin Schmalenberg: "Abmahnungen oder eine Kündigung, die aufgrund des Plauschs zwischen Kollegen über ihr Gehalt erteilt werden, sind unwirksam. Diese können - auch gerichtlich - erfolgreich angegriffen werden."

Eine Ausnahme gibt es allerdings für Angestellte, die in der Personalabteilung arbeiten. Sie dürfen zwar ebenfalls über ihr eigenes Gehalt sprechen, aber nicht über das Gehalt anderer Mitarbeiter. "Das hat datenschutzrechtliche Gründe. Bei Verstößen gegen das Datengeheimnis nach § 53 BDSG können die Mitarbeiter abgemahnt oder sogar gekündigt werden. Hier drohen bei Verstößen gegen das Datengeheimnis nach § 42 BDSG sogar Bußgelder bis hin zu Freiheitsstrafen", erklärt Schmalenberg.

Wie kann man das Thema Gehalt am besten ansprechen?

Es spricht juristisch gesehen also nichts dagegen, sich über das eigene Gehalt auszutauschen. Rechtsanwältin Schmalenberg rät trotzdem dazu, diskret mit dieser Information umzugehen: "Das Gehalt oder die Höhe des Gehaltes sorgt oft nicht nur für schlechte Stimmung zwischen den Kollegen, sondern auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Wenn es nicht unbedingt sein muss, sollte man sich über das Gehalt nicht austauschen. Anders sieht es natürlich aus, wenn man das Gefühl hat, nicht gerecht oder nicht angemessen bezahlt zu werden. Hier sollte man sich gut überlegen, an welche Kollegen man sich wendet."

Wer nicht unbedingt mit den Kollegen über die Bezahlung sprechen will, kann sich in manchen Betrieben auch direkt an den Arbeitgeber wenden, so die Expertin. "Es gibt durch die Einführung des Entgelttransparenzgesetzes seit 2018 einen individuellen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser besteht aber erst in Betrieben mit über 600 Mitarbeitern und der Arbeitgeber muss nur den Durchschnittsverdienst der Kollegen in gleichwertiger Position mitteilen. Wenn sich der Arbeitnehmer nicht traut, eine entsprechende Anfrage beim Arbeitgeber zu stellen, kann er dies von einem möglicherweise vorhandenen Betriebsrat erledigen lassen."

Über Geld kann man also doch sprechen. Vor allem dann, wenn man das Gefühl hat, für die gleiche Tätigkeit weniger zu bekommen als die Kollegen. Hier lesen Sie mehr zum Thema Gehaltsverhandlung.

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