NORD|ERLESEN

Coronatest: Nachweispflicht sorgt für Verwirrung

Seit dem 1. Juli gibt es kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Personengruppen. Wer nicht dazu gehört, muss drei Euro zahlen. Die Nachweispflicht, ob man anspruchsberechtigt ist, liegt beim Bürger. Welche Nachweise akzeptiert werden, ist aber nicht einheitlich geregelt. Das sorgt bei manchem Bürger für Verwirrung und in manchem Testzentrum für noch mehr Bürokratie.

Immer den Nachweis vorzeigen: Wer einen kostenlosen Corona-Test erhalten möchte, muss nachweisen, dass er anspruchsberechtigt ist.

Immer den Nachweis vorzeigen: Wer einen kostenlosen Corona-Test erhalten möchte, muss nachweisen, dass er anspruchsberechtigt ist. Foto: Arnd Hartmann


weiterlesen

Unser exklusives Angebot für Sie

NZPlus Logo

nordsee-zeitung.de

1. Monat statt 9,90 Euro 0 Euro*


  • jederzeit umfassend informiert
  • Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige NZ+ Artikel
  • 4 Wochen kostenlos lesen
  • monatlich kündbar
  • uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
jetzt kostenlos testen

* Einmalig buchbar für Neu-Abonnenten, die sich erstmalig registrieren

Newsletter NEWSLETTER
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
nach Oben