Deutschland und die Welt
02.01.2020 - 11:09 Uhr

Himmelslaternen: Brandgefährlich und verboten

Eine zu Neujahr gestartete Himmelslaterne könnte das Feuer im Kreefelder Zoo ausgelöst haben. Das Affenhaus brannte nieder. Mehrere Menschenaffen starben, darunter Orang-Utans, Gorillas und ein Schimpanse. Sind die Himmelslaternen verboten?

Himmelslaternen funktionieren wie Heißluftballons. In der Mitte brennt eine Flüssigkeit oder etwa ein mit Wachs getränkter Baumwollstoff.

Himmelslaternen (Fluglaternen oder Sky Lanterns) sind rund 40 bis 60 Zentimeter große Lampions aus dünnem Papier, Bambusstäben und Drähten. Sie funktionieren wie Heißluftballons. In der Mitte brennt eine Flüssigkeit oder etwa ein mit Wachs getränkter Baumwollstoff. Die heiße Luft lässt die Himmelslaternen aufsteigen. Flughöhen von weit über 300 Metern sind so erreichbar. Erlischt die Flamme, sinkt die Himmelslaterne wieder zu Boden. Auch von den (noch) glühenden Resten der Laterne geht eine Gefahr aus. Landet eine Himmelslaterne auf einer Weide, können Tiere die verbauten Drähte mit dem Futter aufnehmen. Das Metall kann dann innere Verletzungen auslösen. Auch ein Kurzschluss an Stromleitungen ist denkbar.

Seit 2009 - nach einigen Bränden - gibt es ein Verbot in den meisten Bundesländern. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich möglich - teilweise nur mit einer gesonderten Aufsteigerlaubnis. Grundsätzlich ist ein Aufstieg in Waldgebieten und in der Nähe von Flugplätzen (§ 16a, Absatz 4, Luftverkehrsordnung) verboten. Es muss eine Flugverkehrskontrollfreigabe eingeholt werden. Aus Brandschutzgründen ist in den meisten Gebieten Deutschlands ein Einsatz grundsätzlich verboten. Ordnungsbehörden können nach einem Antrag örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahmen zulassen.

Die Laternen sind im Handel frei erhältlich. Das Verbot zum Steigenlassen der auch als "Kong-Ming-Laternen" bekannten Lampions bleibt trotzdem bestehen.

Regelung in den Bundesländern

  • Baden-Württemberg: seit 2012 verboten
  • Bayern: durch Brandschutzordnung untersagt, keine Ausnahmeregelungen
  • Berlin: Genehmigung erforderlich, wird aber generell nicht erteilt
  • Brandenburg: seit 2010 verboten
  • Bremen: seit 2009 verboten
  • Hamburg: seit 2010 verboten
  • Hessen: seit 2009 verboten
  • Mecklenburg-Vorpommern: seit August 2009 verboten, im Januar 2011 gelockert, Verbot gilt für Waldgebiete und Orte mit einem Mangel an Löschwasser
  • Niedersachsen: seit 2009 verboten
  • Nordrhein-Westfalen: seit 2009 verboten
  • Rheinland-Pfalz: seit 2009 verboten
  • Saarland: seit 2009 verboten
  • Sachsen: seit 2009 verboten
  • Sachsen-Anhalt: seit 2009 verboten, 2019in der Gefahrenabwehrverordnung erneuert
  • Schleswig-Holstein: seit 2009 verboten
  • Thüringen: seit 2009 verboten

Himmelslaternen waren bereis 2008 Thema bei der Herbsttagung der Feuerwehrkommandanten

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Deutschland und die Welt01.01.2020
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