Vohenstrauß
10.03.2024 - 08:11 Uhr

Polizei stoppt bei Vohenstrauß rekordverdächtig überladenen Kleintransporter

Endstation hieß es für den Fahrer eines Kleintransporters am Samstag auf der Autobahn A 6 bei Vohenstrauß. Die Verkehrspolizei Weiden zog Lenker und Fahrzeug aus dem Verkehr, weil der Transporter komplett überladen war.

Die Polizei stoppte auf der Autobahn A 6 bei Vohenstrauß einen rekordverdächtig überladenen Kleintransporter.

Bei einer Kontrolle durch die Verkehrspolizeiinspektion Weiden wurde am Samstag gegen 22.50 Uhr ein Klein-Lkw aus dem Verkehr gezogen, welcher 7950 Kilogramm statt der maximal zugelassenen 3500 Kilogramm wog. Für den Iveco Daily war dann an der Anschlussstelle Vohenstrauß auf der A6 dann Endstation. Im Rahmen der Kontrolle fiel den Beamten bei der Prüfung der Fahrzeugpapiere auf, dass der Transporter abgelastet wurde. Das heißt, die ursprüngliche Gesamtmasse des Fahrzeuges wurde nachträglich von 7000 auf 3500 Kilogramm reduziert. Dadurch ergeben sich für den Fahrzeughalter beziehungsweise -führer einige Vorteile, wie zum Beispiel im Bereich des Fahrerlaubnisrechts, oder bei der EG-Kontrollgeräteeinbaupflicht.

Durch die sogenannte Ablastung verringert sich jedoch auch die Nutzlast des Fahrzeuges. Bei der weiteren Überprüfung ergab sich für die Beamten der Verdacht einer erheblichen Überladung. Eine Verwiegung auf einer im Umkreis befindlichen Fahrzeugwaage ergab ein tatsächliches Gesamtgewicht von 7950 Kilogramm. Dies entspricht einer Überladung von rund 126,57 Prozent.

Des Weiteren wurde nach dem Umladen das tatsächliche Leergewicht des gegenständigen Lkw verwogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der abgelastete Kleintransporter leer bereits ein Gewicht von 4120 Kg auf die Waage bringt. Dies hat zur Folge, dass sich die Fahrzeugklasse ändert und der Fahrzeugführer nicht mehr die erforderliche Fahrerlaubnisklasse vorweisen konnte. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden. Es wurde über die Firma ein Ersatzfahrzeug und -führer geordert. Zudem musste der Betroffene, der in der Deutschland keinen festen Wohnsitz hatte, eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro hinterlegen.

 

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