Waldsassen
27.01.2022 - 14:04 Uhr
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Trotz Investitionshilfe eine noch höhere Kreditaufnahme für Waldsassen

Emotionell aufgeladen war seit der Bekanntgabe der Stabilisierungshilfe die Diskussion um die Höhe des bewilligten Betrags, der unter Vorbehalt gewährt wird. Auf Anfrage von Oberpfalz-Medien nimmt das Finanzministerium dazu Stellung.

Das Finanzministerium erläutert auf Anfrage von Oberpfalz-Medien die Einzelheiten, warum die Stabilisierungshilfe für die Stadt Waldsassen nur unter Vorbehalt gewährt worden ist.

Heftig reagiert hat Bürgermeister Bernd Sommer, als die Höhe der Stabilisierungshilfen für 2021 bekannt wurde. "Maßlos enttäuscht, entsetzt und am Ende richtig wütend", war Sommer über die Ansicht der Verantwortlichen im Finanzministerium, Waldsassen nehme zu viele Vorhaben in Angriff. Sogar "ministerielle Inkompetenz" warf der Rathauschef den Sachbearbeitern vor. Nun nimmt, auf Anfrage von Oberpfalz-Medien, das Finanzministerium Stellung und erläutert die Einzelheiten.

"Hilfe zur Selbsthilfe" für seine strukturschwächeren Kommunen leiste der Freistaat mit den Hilfen, heißt es in der Stellungnahme. Dabei werde die Entscheidung über die Gewährung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen "vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach gutachterlicher Anhörung der kommunalen Spitzenverbände getroffen".

"Über alle Anträge wird in einer bayernweiten Gesamtschau unter Würdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden", schreibt Michael Brandl vom Pressereferat des Ministeriums der Finanzen und für Heimat. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die konkrete Höhe der Bewilligung von Investitionshilfen von mehreren Faktoren abhängig sei.

Hilfe in der Konsolidierungsphase

"Eine ganz wesentliche Voraussetzung für die Gewährung von Stabilisierungshilfen ist, dass die Kommunen einen stringenten Haushaltskonsolidierungskurs zum Abbau der überdurchschnittlichen Verschuldung nachweisen und einhalten." Die Stabilisierungshilfe Säule 2 (Investitionshilfen) unterstütze dabei betroffene Kommunen während der Konsolidierungsphase zusätzlich bei dringlich notwendigen Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung, "um hier einem Investitionsstau vorzubeugen".

Waldsassen hat den Angaben zufolge den Konsolidierungswillen bereits 2020 aufgrund der im Haushalt vorgesehenen Steigerung der Verschuldung „durch umfangreiche Investitionstätigkeit“ nicht mehr ausreichend nachweisen können. "Somit erfolgte bereits die Bewilligung im Jahr 2020 nur unter Auflagen, insbesondere zur Überarbeitung des Investitionsprogramms."

Auflage von 2020 nicht erfüllt

Nun hätten die für 2021 eingereichten Antragsunterlagen gezeigt, "dass die Auflage aus dem Jahr 2020 bisher nicht erfüllt wurde", wie Michael Brandl vom Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat in München ausführt. "Zudem haben sich im Vergleich zu den Antragsunterlagen 2020 die geplanten Kreditaufnahmen der Stadt Waldsassen trotz Erhalt von 1,4 Mio. Euro Investitionshilfen im Jahr 2020 nochmals deutlich erhöht." Dies, so heißt es weiter, sei mit der im Rahmen der Stabilisierungshilfen notwendigen Haushaltskonsolidierung und dem geforderten Schuldenabbau nicht vereinbar. "Im Jahr 2021 konnte der Stadt Waldsassen daher eine Investitionshilfe in Höhe von 900.000 Euro nur unter entsprechenden aufschiebenden Bedingungen bewilligt werden."

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Waldsassen27.01.2022
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"Im Vergleich zu den Antragsunterlagen 2020 haben sich die geplanten Kreditaufnahmen der Stadt Waldsassen trotz Erhalt von 1,4 Mio. Euro Investitionshilfen im Jahr 2020 nochmals deutlich erhöht."

Michael Brandl, Pressereferat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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