Weiden in der Oberpfalz
17.03.2023 - 12:10 Uhr
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Schöffengericht verhängt zwei Jahre Haft wegen Schleusung

Waren es eine oder zwei Schleusungen? So lautete die Frage, die das Schöffengericht Weiden zu klären hatte. Der Angeklagte hatte eine Fahrt zugegeben.

Zwei Jahre Haft sind das Urteil des Schöffengerichts Weiden gegen einen ledigen Schleuser.

Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch stand am Donnerstag ein 30-jähriger ledigen Mann, der in Aleppo geboren ist. Mit 22 Jahren war er nach Deutschland gekommen. Oberstaatsanwalt Christian Härtl beschuldigte ihn, im September und Oktober vergangenen Jahres Menschen arabischer Herkunft – vermutlich waren es Syrer – illegal nach Deutschland eingeschleust zu haben.

Dazu soll der Metallarbeiter, der in Deutschland auf einer Baustelle gearbeitet hatte, einen geliehenen Lastwagen mit Hamburger Kennzeichen und ein anderes Mal einen geliehenen Ford S-Max benutzt haben. Nach einem Rechtsgespräch zwischen seinem Verteidiger Matthias Haberl, Ankläger Härtl und dem Gericht gestand der Angeklagte eine der beiden Fahrten. Die zweite Reise bestritt er. Nach der Anhörung zweier Bundespolizisten, die den Mann festgenommen hatten und die Handys der Geschleusten und des Angeklagten ausgewertet hatten, war Oberstaatsanwalt Härtl von der Täterschaft des 30 Jährigen überzeugt und beantragte zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

Rechtsanwalt Haberl sah keinen Nachweis, dass sein Mandant öfters hätte fahren wollen. Somit handle es sich nicht um gewerbsmäßiges Einschleusen. Haberl plädierte für seinen, nicht vorbestraften Mandanten auf maximal ein Jahr auf Bewährung.

Richter Windisch und die beiden Schöffen verurteilten den Syrer zu zwei Jahren. Das,zur Tat benutzte Handy und 1650 Euro Schleuserlohn werden eingezogen. Der Verurteilte bleibt in Haft, da befürchtet wird, dass er sich sonst zu seinen Eltern und sechs Geschwistern absetzen könnte. Die leben in Dänemark.

 
 

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