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Rein in den Kreisel, raus aus dem Kreisel

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Hier muss der Autofahrer warten. Bei der Ausfahrt aus dem Kreisel gilt er als Abbieger.  Fotos Bonke
Hier muss der Autofahrer warten. Bei der Ausfahrt aus dem Kreisel gilt er als Abbieger. Fotos Bonke © OVB

Rosenheim - Bei der Führerscheinprüfung und kurz danach sind Verkehrsteilnehmer fit, wenn es um Vorschriften geht, an die sie sich halten müssen. Danach gerät manches in Vergessenheit.

Im Gedächtnis bleiben meist nur die Grundregeln. Das ist keine Katastrophe. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme helfen meist über kleine Unsicherheiten hinweg.

Von Fall zu Fall kann ein Blick in die Straßenverkehrsordnung aber ganz interessant sein. Da stehen erstaunliche Dinge drin. Von manchen Regeln meint man noch nie gehört zu haben: Testen Sie sich selbst! Gemeinsam mit der Rosenheimer Stadtverwaltung stellen wir in den nächsten Wochen Verkehrsregeln vor, die kaum einer kennt.

Heute geht es um Autofahrer und Fußgänger am Kreisverkehr ohne Zebrastreifen.

Erste Frage: Ein Autofahrer will in den Kreisverkehr einfahren, und ein Fußgänger will gerade die Fahrbahn überqueren. Wer muss warten?

Antwort: Der Fußgänger muss warten. Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist der Autofahrer wie beim Einfahren in andere Kreuzungen auch vor dem Fußgänger vorfahrtsberechtigt.

Zweite Frage: Ein Autofahrer will aus dem Kreisverkehr ausfahren, ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren, wer muss warten?

Antwort: Der Autofahrer muss warten. Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist der Autofahrer ein Abbieger. Daher muss er den Vortritt des Fußgängers beachten. Dies gilt in Rosenheim beispielsweise am Kreisverkehr Ludwigsplatz/Zufahrt Königstraße und am Schwaiger Kreisel. bi

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