Urteil des Arbeitsgerichts Emden Osbild scheitert mit Klage – sieht sich aber als „moralischer Gewinner“

| | 05.10.2023 20:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Der Emder Hochschul-Professor Dr. Reiner Osbild sieht sich trotz einer erstinstanzlichen Niederlage vor dem Emder Arbeitsgericht als „moralischer Gewinner“. Foto: Archiv
Der Emder Hochschul-Professor Dr. Reiner Osbild sieht sich trotz einer erstinstanzlichen Niederlage vor dem Emder Arbeitsgericht als „moralischer Gewinner“. Foto: Archiv
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Professor Reiner Osbild wollte Schmerzensgeld von der Hochschule Emden/Leer. Doch der selbst ernannte „Regimegegner“ mit AfD-Hintergrund ist mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht Emden gescheitert.

Emden - Vor eineinhalb Jahren ist der Emder Hochschul-Professor Dr. Reiner Osbild mit einer Schmerzensgeld-Klage gegen seine ehemalige Studentin Bjeen Alhassan vor dem Landgericht Hamburg gescheitertjetzt wollte er 50.000 Euro von der Hochschule Emden/Leer haben. Doch das Arbeitsgericht Emden sah keinen „hinreichend gravierenden Verstoß“ der Hochschule, was Persönlichkeitsrechte des Professors und personenbezogene Daten betrifft. Das teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit. Das Gericht wies die Klage auf Schmerzensgeld und Schadens- beziehungsweise Auslagenersatz ab.

Die Begründung des Gerichts für seine Entscheidung bezeichnete Osbild gegenüber unserer Redaktion als „dermaßen hanebüchen, dass ich mich als moralischer Gewinner dieser Sache ansehe“. Und: „Über eine eventuelle Berufung entscheide ich nach Rücksprache mit meinen Anwälten.“

Hochschul-Präsidium sieht sich durch Urteil bestätigt

Laut Arbeitsgericht hat der Professor ab Zustellung des Urteils einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen – also bis Anfang November. Im Falle einer Berufung würde der Fall vor dem Landesarbeitsgericht nochmal neu aufgerollt.

Der Hochschule Emden/Leer lag das Urteil noch nicht schriftlich vor, weshalb das Präsidium auf Anfrage noch keine Details bewerten wollte beziehungsweise konnte. Der Arbeitgeber Osbilds schickte aber folgende Stellungnahme: „Die Hochschule Emden/Leer begrüßt das Urteil des Arbeitsgerichts Emden, wonach die Klage von Professor Dr. Osbild vollständig abgewiesen wurde. Wir sind froh, dass das Gericht dem Vortrag der Hochschule auf ganzer Linie entsprochen und die Handlungsweise der Hochschule als rechtmäßig bestätigt hat. Das Präsidium nimmt die Eindeutigkeit der Entscheidung dankbar zur Kenntnis und bittet Prof. Dr. Osbild die Entscheidung des Gerichts zu respektieren.“

Warum Osbild immer wieder in der Kritik stand

Der Professor stand wegen seiner Aktivitäten als Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Ostfriesland, eines flüchtlingsfeindlichen Vortrags, seines Umgangs mit der syrischen Studentin Bjeen Alhassan, seines Lehrmaterials für Studierende und seiner – inzwischen abgeschalteten – „Regimegegner“-Seite im Internet wiederholt in der Kritik.

Gegen seine Tätigkeit an der Hochschule gab es im vergangenen Herbst auf dem Campus Emden eine Flugblatt-Aktion von ehemaligen Lehrern und Hochschullehrern. Osbild fühlte sich von seinem Arbeitgeber zu wenig unterstützt und geschützt sowie zu Unrecht von einem Verfahren vor der Ethikkommission der Hochschule betroffen, wie aus den Ausführungen des Arbeitsgerichtssprechers – unter anderem – hervorgeht.

Wie der Professor die „Auschwitz-Lüge“ thematisierte

In Osbilds Klage ging es demnach beispielsweise um den Umgang der Hochschule mit einem Skript des Professors für Studierende. Das Präsidium warf ihm vor, dass es „polemische Zuspitzungen“ enthalte, „die im Diskussionsmilieu des organisierten Rechtsextremismus Parallelen findet“.

In dem Schriftstück, das „Wissenschaftstheoretische Grundlagen“ zu „Fake Science“ versprach, thematisierte Osbild die „Auschwitz-Lüge“. Er bedauerte: „Leider gibt es keine Gesetze, die darlegen, was wahr oder falsch ist.“ Die einzige ihm bekannte gesetzliche Festlegung sei „die sogenannte ,Auschwitz-Lüge‘“. Er zitierte aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs: „Der Massenmord an Juden in den Gaskammern von Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges ist als geschichtliche Tatsache offenkundig.“ Darunter stellte Osbild die „Fangfrage: Wäre parallel zu den oben genannten Überlegungen auch ein Straftatbestand der ,Klimalüge‘ im Sinne der Leugnung der menschgemachten Erderwärmung einzuführen?“ Eine Antwort darauf gab er nicht.

Nach Auskunft des Arbeitsgerichts-Sprechers störte sich der Professor auch an einem Lehrplan der Hochschule, den er als „Umgehungslehrplan“ bezeichnet habe. Studierende der Emder Hochschule haben die Möglichkeit, Bildungsangebote anderer Professoren zu nutzen.

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