2658/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Christoph Matznetter, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rechenfehler beim Härtefallfonds (Phase 2)

 

Der Härtefallfonds soll Unternehmerinnen und Unternehmern den durch die Corona-Maßnahmen bedingten Einkommensverlust ersetzen. Um diesen Einkommensverlust zu berechnen, wurde ein Berechnungssystem entwickelt. Dieses wird auf der Website der Wirtschaftskammer folgendermaßen erklärt:

 

Die gelb markierten Felder, nämlich das durchschnittliche Vergleichseinkommen aus dem Vorjahr und die Umsatzrentabilität werden vom Finanzministerium an die Wirtschaftskammer übermittelt.

Dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband wurden nun jedoch zwei Berechnungsauskünfte zugespielt, in denen die Umsatzrentabilität klar falsch ausgewiesen ist. Die entsprechenden Auskünfte sind im Folgenden teilweise abgebildet:

Die Umsatzrentabilität, definiert als Jahres-Netto-Einkommen im Vergleichszeitraum geteilt durch den Jahres Umsatz im Vergleichszeitraum, beträgt laut diesen Auskünften 477,68% beziehungsweise 550,98%. Der Definition und den angegebenen Beträgen zufolge wäre in den antragstellenden Unternehmen also der Gewinn zirka 5 Mal so groß wie der Umsatz. Dies ist nicht möglich. Vermutlich liegt hier ein Kommafehler vor und die Umsatzrentabilität sollte folglich 4,7768% beziehungsweise 5,5098% betragen. Dieser Fehler hat jedoch weitreichende Folgen, denn die falsche Umsatzrentabilität wird zur Berechnung des fiktiven Einkommens im Betrachtungszeitraum herangezogen und führt zu einem fiktiven Einkommen im Betrachtungszeitraum, welches höher ist als das Durchschnittseinkommen im Vergleichszeitraum. Die antragstellenden UnternehmerInnen haben also diesen Berechnungen zufolge während der Corona-Maßnahmen ein höheres Einkommen erzielt als im Jahr davor. Aufgrund dieser falschen Berechnung, bekommen sie auch nur eine Förderung in der Mindestförderhöhe von 500 Euro.

Darüber hinaus ist das Abrufen dieser Berechnungsauskunft von Bürokratie geprägt. Folgender Absatz findet sich in den Informations-Mails der Wirtschaftskammer:

„Bitte beachten Sie, dass der Link zum eService für den Download zur Beauskunftung der Berechnung 24 Stunden gültig ist. Nach erfolgreicher Sicherheitsprüfung am eService haben Sie 1 Stunde Zeit um die Berechnung herunterzuladen. Im Anschluss wird der Link aus Sicherheitsgründen deaktiviert.“

 

Mittlerweile liegt uns auch eine Mail des Team Härtefallfonds der Wirtschaftskammer vor, welche bestätigt, dass es sich um einen Fehler, welcher auch in anderen Berechnungen auftritt, handelt. Dies kann, je nach Reichweite des Fehlers, weitreichende Folgen haben. Tausende UnternehmerInnen könnten aufgrund der falschen Bemessungsgrundlage zu wenig Geld erhalten und eventuell sogar in Zahlungsnot geraten sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

1.       Stimmt die Annahme, dass hier ein Kommafehler vorliegt und die Umsatzrentabilität 4,7768% beziehungsweise 5,5098% anstatt 477,68% beziehungsweise 550,98% betragen sollte?

a.       Wenn nein, wie lässt sich eine Umsatzrentabilität über 100% erklären?

2.       Wer hat diesen Fehler zu verantworten?

3.       War dieser Fehler bekannt?

a.       Wenn ja, seit wann?

b.      Wenn ja, wie wurde er bekanntgemacht?

c.       Wenn nein, wie ist es zu erklären, dass ein solcher Fehler so lange unbemerkt bleibt?

4.       Wie viele Anträge zum Härtefallfonds sind von diesem Fehler betroffen?

5.       Um wie viel (in Euro) unterscheiden sich die tatsächlich ausbezahlten Förderungen von jenen, die den Unternehmerinnen und Unternehmern auf Basis einer korrekten Berechnung zugestanden hätten?

6.       Werden die UnternehmerInnen nun für die Ihnen aufgrund dieses Fehlers vorenthaltenen Förderungen entschädigt?

a.       Wenn ja, wie kann sichergestellt werden, dass dies schnell und unbürokratisch geschieht?

b.      Wenn ja, kann sichergestellt werden, dass die Zahlungen binnen einer Woche bei den UnternehmerInnen ankommen?

c.        Wenn nein, warum nicht?

7.       Kann ausgeschlossen werden, dass die zu geringen Auszahlungen Zahlungsunfähigkeiten auf Seite der UnternehmerInnen zu Folge hatten?

a.       Wenn nein, welche Schritte überlegen Sie, um diesen Auswirkungen entgegenzuwirken?

8.       Warum kann die Berechnungsauskunft nach erfolgter Sicherheitsprüfung nur eine Stunde lang heruntergeladen werden? Will man somit verhindern, dass UnternehmerInnen die Höhe Ihrer Förderung in Frage stellen?