Fakten und Zahlen der Familienzulagen

Donnerstag, 07. April 2022 - Gregor Gubser
Es war ein langer Weg, bis die Familienzulagen für die ganze Schweiz einheitlich geregelt waren. Heute zahlen über 200 Familienausgleichskassen jährlich 6 Mrd. Franken an Zulagen aus. Die von den Arbeitgebern zu entrichtenden Beitragssätze sowie die Zulagen unterscheiden sich kantonal.

Familienzulagen wurden zu Beginn der 1930er Jahre in Frankreich und Belgien eingeführt. In der Schweiz kamen seit 1927 die Bundesbeamten in den Genuss von Familienzulagen. Bis 1937 hatten dann 110 Unternehmen der Privatwirtschaft ein ähnliches Zulagensystem eingeführt. Vor allem in der Romandie schlossen sich viele Betriebe einer Familienausgleichskasse an, die den Lastenausgleich innerhalb einer Branche übernahm.

1939/40 sollte das Ausgleichskassensystem dann für die Lohn- und Verdienstersatzordnung (LVEO) übernommen werden. Parallel zur LVEO kam es in den Kriegsjahren zu einem eigentlichen Boom. Zahlreiche Branchen führten Familienzulagen ein und gründeten Ausgleichskassen. 1943/44 beschlossen die Kantone Waadt und Genf sogar ein Obligatorium für alle Beschäftigten.

Seit 1945 in der Verfassung verankert

Auf Bundesebene wurden Familienzulagen im Zusammenhang mit einer Initiative der Katholisch-Konservativen aktuell. Um dem Volksbegehren «Für die Familie» entgegenzukommen, sah der Gegenvorschlag von Parlament und Bundesrat neben dem generellen Bekenntnis zum Familienschutz und der Einführung einer Mutterschaftsversicherung auch eine Gesetzgebungsbefugnis des Bunds auf dem Gebiet der Familienausgleichskassen vor. Nach dem Rückzug der Initiative stimmten Volk und Stände am 25. November 1945 dem neuen Familienschutzartikel in der Bundesverfassung (Art. 34quinquies) mit deutlichem Mehr zu.

Mutterschaftsversicherung und Familienzulagen erhielten so 1945 im gleichen Urnengang ihre Verfassungsgrundlage. Doch bei beiden kam eine bundesrechtliche Regelung lange nicht voran. Der Bund regelte 1952 lediglich die Auszahlung von Familienzulagen an landwirtschaftliche Angestellte und Bergbauern (FLG). In dieser Situation ergriffen die Kantone die Initiative. In den ersten zwei Nachkriegsjahrzehnten führten alle Kantone Familien-, später zum Teil auch Geburts- und Ausbildungszulagen ein. Die Beiträge und Leistungen variierten von Kanton zu Kanton.

Bundesgesetz seit 2009 in Kraft

Auf Bundesebene gab es seit Beginn der 1990er Jahre Pläne zu einer Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen. Zum Durchbruch gelangten die Vereinheitlichungsbestrebungen schliesslich durch die Volksinitiative für faire Kinderzulagen, die 2003 von Travailsuisse lanciert wurde. Das Familienzulagengesetz, das 2006 als indirekter Gegenvorschlag zu dieser Initiative zustande kam, vereinheitlichte die vorgesehenen Ansätze. Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) trat schliesslich am 1. Januar 2009 in Kraft. Die Beiträge leisten – ausser im Kanton Wallis – ausschliesslich die Arbeitgebenden. Seit 2013 sind auch alle Selbständigerwerbenden versichert und beitragspflichtig.

Über 6 Milliarden ausbezahlt

Aktuell sind in der Schweiz 219 Familienausgleichskassen (FAK) nach FamZG aktiv, darunter 26 kantonale, die von den kantonalen AHV-Ausgleichskassen geführt werden. Dazu ist jeder Kanton verpflichtet. Im Jahr 2019 wurden 5.9 Mrd. Franken Familienzulagen nach FamZG an 1.3 Millionen Bezügerinnen und Bezüger ausgerichtet. 96 Mio. Franken wurden nach FLG an 20900 Personen ausbezahlt. Nach AVIG und IVG wurden weitere 62 Mio. Franken ausgerichtet. Total wurden also Zulagen im Umfang von 6060 Mio. Franken an Familien überwiesen.

Familienzulagen in den Kantonen

Das FamZG legt fest, wie hoch die Kinder- und Ausbildungszulagen mindestens sein müssen. Es steht den Kantonen aber frei, grosszügigere Zulagen oder auch zusätzliche Leistungen wie Geburts- oder Adoptionszulagen auszurichten. Generell zeigen sich die Westschweizer Kantone grosszügiger als die weiter im Osten. Einige Kantone machen zudem noch weitere Unterscheidungen der Zulagen. So wird z.B. in Luzern und Zürich ab dem zwölften Altersjahr eine höhere Kinderzulage ausgerichtet oder in den Kantonen Waadt, Wallis und Genf höhere Zulagen für das dritte und jedes weitere Kind.

Weitere ausgewählte Zahlen sind in der Tabelle und den Grafiken zusammengestellt.

Quellen: geschichtedersozialensicherheit.ch, ahv-iv.ch, bsv.admin.ch

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf