26.09.2023

Medienrecht

Läderach erwirkt Urteil gegen SWI swissinfo.ch

Der Schokoladenhersteller klagt erfolgreich gegen das SRG-Portal. Dieses habe in einem Artikel die Persönlichkeitsrechte der Firma verletzt und müsse entsprechende Passagen löschen, befindet ein Gericht. Swissinfo zieht das Urteil weiter – notfalls bis vor das Bundesgericht.
Medienrecht: Läderach erwirkt Urteil gegen SWI swissinfo.ch
Produktionsstätte von Läderach im glarnerischen Bilten: Der Chocolatier klagte erfolgreich gegen Swissinfo. (Bild: Keystone/Christian Beutler)
von Nick Lüthi

In den letzten Tagen stand der Glarner Schokoladenhersteller Läderach im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Zuerst zeigte eine Recherche des Schweizer Fernsehens SRF auf, wie in einer vom früheren Patron des Unternehmens mitgegründeten evangelikalen Privatschule physische Züchtigung an der Tagesordnung war. Wenige Tage nach Ausstrahlung der Sendung beendeten das Zurich Film Festival und der Chocolatier die erst im Juli dieses Jahres eingegangene Partnerschaft (persoenlich.com berichtete).

Läderach sieht Persönlichkeitsrechte verletzt

Wie ebenfalls in den letzten Tagen bekannt wurde, ging Läderach in einem Fall erfolgreich gegen Berichterstattung vor, die das Unternehmen betrifft. Das Kantonsgericht Glarus stellt in seinem Urteil vom 14. September fest, SWI swissinfo.ch habe mit einem Artikel den Schokoladenhersteller in dessen Persönlichkeitsrechten verletzt und verlangt die Löschung der entsprechenden Formulierungen im Text. Die Südostschweiz berichtete zuerst über das Urteil.

Swissinfo werde gegen das Urteil Berufung einlegen, teilte Swissinfo-Direktorin Larissa Bieler auf Anfrage von persoenlich.com mit. Damit bleibt der Artikel bis zu einer rechtskräftigen Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils in seiner bisherigen Form bestehen.

Gegenstand des Urteils ist ein Kurzbericht auf swissinfo.ch vom 25. April 2021, der sich auf einen Artikel der NZZ am Sonntag und auf Agenturmeldungen von Keystone-SDA und Bloomberg stützt. Läderach versuchte mit einer Klage, Aussagen zur Firma zu löschen. Läderach-Sprecher Matthias Goldbeck erklärt auf Anfrage von persoenlich.com, das Unternehmen sei ausschliesslich gegen die Berichterstattung von Swissinfo auf dem Rechtsweg vorgegangen, «weil sich viele Berichte darauf berufen».

Direktorin Bieler sind allerdings keine Artikel bekannt, die dazu Swissinfo zitieren. Ausserdem berichteten zahlreiche andere Medien viel pointierter über Läderach; ein Umstand, den das Gericht in seinen Erwägungen nicht würdigt, sondern den Swissinfo-Artikel isoliert und ohne den Kontext der breiten Berichterstattung über Läderach betrachtet.

Artikel in vier Sprachen veröffentlicht

Dem nun ergangenen Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2021 wurde bekannt, dass das Aussendepartement EDA die Partnerschaft mit mehreren Dutzend privaten Firmen beendet hatte. Diese waren zuvor als Sponsoren bei EDA-Anlässen aufgetreten. Am 24. April 2021 berichtete die NZZ am Sonntag darüber. Einen Tag später griff auch Swissinfo das Thema mit einer Kurzmeldung auf. Das internationale Portal der SRG veröffentlichte in englischer, japanischer, arabischer und russischer Sprache einen kurzen Artikel. Darin erwähnt Swissinfo neben Unternehmen wie Glencore und Ruag auch den Schokoladenhersteller Läderach. Dieser sei ebenfalls vom strikteren Sponsoringregime des EDA betroffen. Weiter steht zu lesen, dass die Fluggesellschaft Swiss im Jahr zuvor die Zusammenarbeit mit Läderach beendet habe. Swissinfo erwähnt zudem die evangelikal geprägte Gesinnung des Läderach-Chefs.

Mehr als ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung gelangte Läderach am 16. Dezember 2021 ans Kantonsgericht Glarus. Der Swissinfo-Artikel zum EDA-Sponsoring verletze die Persönlichkeitsrechte des Unternehmens. Die entsprechenden Aussagen sollten deshalb aus dem Artikel gelöscht werden.

Läderach reagierte mit der Klage auf zwei Aspekte des Swissinfo-Artikels. Zum einen wecke der Text den Eindruck, wonach das EDA Läderach von seiner Sponsorenliste gestrichen habe – was so nicht stimme, weil gar nie ein Vertrag bestanden habe. Zum anderen treffe nicht zu, dass die Fluggesellschaft Swiss Läderach als Vertragspartnerin fallen gelassen habe. Ausserdem insinuiere der Artikel, die Zusammenarbeit sei wegen der evangelikal geprägten Gesinnung und des politischen Engagements des Läderach-CEO beendet worden.

Swissinfo betont neutrale Formulierung

Swissinfo verteidigt die gewählten Formulierungen. Im Artikel werde nicht behauptet, dass das Aussendepartement den Schokoladenhersteller von der Sponsorenliste gestrichen habe. Läderach sei lediglich eine von «weiteren Firmen» (im englischen Original «other companies»), die vom strengeren EDA-Regime betroffen («affected») sei. Swissinfo erwähnt in dem Zusammenhang eine Veranstaltung 2019 in der Schweizer Botschaft in Paris, wo Läderach als Sponsor engagiert wurde.

Im Fall der Swiss-Partnerschaft betont Swissinfo, eine neutrale Formulierung verwendet zu haben, die lediglich beschreibe, dass die Zusammenarbeit beendet wurde. Läderach störte sich hier an der Originalformulierung «dropped Läderach». Das englische Verb «to drop» bedeute in dem Fall mehr als nur die Beendigung einer Zusammenarbeit, sondern sei ein Werturteil im Sinn von «jemanden fallen lassen» oder «nicht mehr zu tun haben wollen». Was das religiöse Engagement des Chefs angehe, so sei dieses in der Wahrnehmung nicht gänzlich von seiner Firma zu trennen, zumal die beiden gleich heissen.

Das Kantonsgericht Glarus folgt in seiner Beurteilung den Ausführungen von Läderach und interpretiert die umstrittenen Formulierungen weitgehend gleich wie die Klägerin. Swissinfo werfe in seinem Artikel den Schokoladenhersteller zudem in den gleichen Topf wie Glencore oder Ruag, mit denen das EDA tatsächlich ein vertragliches Verhältnis unterhalten hatte, das die Behörde dann auflöste. Der Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Läderach und Swiss wiederum sei deren Privatangelegenheit, über die nicht berichtet werden dürfe. Aufgrund dieser Erwägungen müsse Swissinfo die monierten Formulierungen löschen.

«Urteil mit Meinungsfreiheit nicht vereinbar»

Swissinfo will dieses Urteil nicht so stehen lassen und wird deshalb dagegen Berufung einlegen. «Das Kantonsgericht Glarus kommt aus Sicht von Swissinfo zu Unrecht zum Schluss, dass die zitierten Aussagen irreführend seien und der Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit eine Privatsache sei, über die nicht berichtet werden dürfe», kommentiert Swissinfo-Direktorin Larissa Bieler auf Anfrage von persoenlich.com das erstinstanzliche Urteil. Der Entscheid sei mit der verfassungsrechtlichen Medienfreiheit nicht vereinbar, begründet Bieler den Weiterzug.



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