19.04.2020

Presserat

St. Galler Tagblatt für Layout gerügt

Die Zeitung hat einen bezahlten Inhalt für ihre Leserinnen und Leser nicht erkennbar genug gestaltet, lautet das Fazit des Presserats.
Presserat: St. Galler Tagblatt für Layout gerügt
Die Trennung zwischen redaktionellem und werberischem Inhalt hat das St. Galler Tagblatt gemäss dem Presserat in einem Fall ungenügend gewährleistet. (Bild: pixabay)

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die Zeitung St. Galler Tagblatt wegen verschleierter Werbung gutgeheissen. Die Lesenden seien getäuscht worden, weil sie den nicht journalistischen Charakter von zwei Texten nicht auf den ersten Blick hätten erkennen können.

Das St. Galler Tagblatt habe den kommerziellen Gehalt des Beitrags nicht ausreichend deutlich gemacht, teilte der Presserat am Freitag zu dem Entscheid mit. Die Argumente der Zeitung, dass die entsprechende Seite durch eine abweichende Gestaltung ordnungsgemäss gekennzeichnet sei, überzeugten nicht. Die geringen Layout-Unterschiede seien für Durchschnittsleser nicht klar ersichtlich.

Die beiden Texte erschienen im Gegenteil wie ein übliches Interview mit zugehörigem Hintergrund-Artikel, schrieb der Presserat. Die Leserinnen und Leser würden über den Inhalt getäuscht. Wenn es an einer klaren gestalterischen Abhebung vom redaktionellen Teil fehle, brauche es eine explizite Deklaration als Werbung.

Bei dem gerügten Beitrag handelte es sich um ein im Juli 2019 veröffentlichtes, fast ganzseitiges Interview mit dem neuen Länderchef Schweiz der Wirtschaftsprüfungsfirma Ernst & Young. Auf derselben Seite befand sich ein Text in Form einer kontextuellen Box mit der Beschreibung eines Unternehmerpreises, den der Länderchef von Ernst & Young auch erwähnte. Am Ende des Interviews stand laut Presserat der Hinweis «Dieses Interview wurde im Auftrag von EY Schweiz geführt». (sda/lol)


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