Justiz
Menschenunwürdig? Kritik an Hafträumen zurückgewiesen

22.06.2023 | Stand 23.06.2023, 14:25 Uhr

JVA Bernau - Außenansicht der Justizvollzugsanstalt Bernau am Chiemsee. - Foto: -/dpa

Wer im Gefängnis als besonderes Risiko gilt, kann in extra gesicherte Räume gebracht werden. Die Haft in solchen Räumen in einer JVA am Chiemsee bewertet die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter als «menschenunwürdig». Das Ministerium weist die Kritik zurück.

Von einer «erniedrigenden Situation» und einer «menschenunwürdigen Unterbringung» spricht die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter - doch das bayerische Justizministerium hat die Haftbedingungen in besonders gesicherten Räumen in einem Gefängnis am Chiemsee gegen Kritik verteidigt.

Die mit einem «Glaskäfig» verglichenen Räume mit Glaswänden in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Bernau am Chiemsee schützten die Mitarbeiter vor Angriffen der Gefangenen, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur in München. Es gehe um «die körperliche Unversehrtheit sowie Würde der eingesetzten Bediensteten».

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hatte an den Räumen unter anderem kritisiert, dass Gefangene dort nur über eine in Fußbodenhöhe angebrachte Klappe kommunizieren könnten. «Diese Bedingungen führen zu einer erniedrigenden Situation für die betroffenen Gefangenen und zu einer menschenunwürdigen Unterbringung», heißt es in dem Bericht. Die Gefangenen müssten, um sich verständigen zu können, «auf dem Boden liegen oder knien».

Dem widersprach das Ministerium. Der akustische Austausch sei bei Zimmerlautstärke ohne Schwierigkeiten gewährleistet - egal, ob die Klappe in Fußbodenhöhe geöffnet sei oder nicht. «Die Aussagen der Nationalen Stelle sind insoweit nicht nachvollziehbar», sagte der Ministeriumssprecher.

Bis 2013 hätten Stabgitter die Gefangenen von den Mitarbeitern im Gefängnis getrennt. Diese hätten die Mitarbeiter aber nicht vor Spuckattacken und Würfen mit Fäkalien schützen können. Zudem hätten die Gefangenen die Bediensteten festhalten können. In den besonders gesicherten Räumen seien immer wieder auch Gefangene untergebracht, «deren Verhalten sich als unkalkulierbar darstellt». Deshalb seien die Stabgitter durch Glaswände ersetzt worden.

Gefangene in diese Räume zu verlegen sei ein letztmögliches Mittel, sagte der Ministeriumssprecher. Sie würden wieder in andere Räume verlegt, sobald dies möglich sei. Längere Aufenthalte in den Räumen müssten an das Ministerium gemeldet werden. Anfang der Woche seien in Bernau zwei Gefangene in den vier extra gesicherten Räumen untergebracht gewesen.

Das Justizministerium plant nach eigenen Angaben auch nicht, etwas an den Bedingungen in den besonders gesicherten Räumen zu ändern. «Die durch eine Glaswand vom Vorraum abgetrennten besonders gesicherten Hafträume haben sich in der Praxis bewährt», sagte ein Ministeriumssprecher. Er kritisierte zudem die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter: Die Behörde habe vor Veröffentlichung ihres Jahresberichts dem Ministerium keine Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist eine unabhängige Einrichtung zur Vorbeugung von Folter und Misshandlung in Deutschland. Sie geht auf ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zurück, das die Mitgliedstaaten zur Einrichtung einer Stelle verpflichtet, die alle Einrichtungen aufsuchen kann, in denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass die JVA Bernau in die Schlagzeilen gerät. Bei zwei Gewaltdelikten binnen zwei Jahren starb jeweils ein Häftling in dem Gefängnis. Nach dem ersten Todesfall im Jahr 2019 wurden die Sicherheitsvorkehrungen nach Ministeriumsangaben verschärft. Die Höfe wurden dort, wo die erste Tat geschah, per Video überwacht. Die beiden Fälle seien aber «nicht auf die Besonderheiten der Justizvollzugsanstalt Bernau zurückzuführen», hieß es. Vielmehr seien «individuelle Umstände bei den betroffenen Gefangenen ursächlich gewesen».

© dpa-infocom, dpa:230622-99-146180/3