Entwurf des rbb-Staatsvertrags - Prof. Neuberger: Weitgehende und sehr konkrete Erwartungen, die formuliert werden
Der Rundfunk-Staatsvertrag regelt, dass die Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam einen öffentlich-rechtlichen Sender haben, welche Aufgaben der RBB genau übernehmen soll und wie unabhängige Berichterstattung garantiert wird. Das klingt trockener als unser Programm, aber ermöglicht es erst. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört nicht dem Staat, gehört keinem Unternehmer, er gehört der Gesellschaft. Die Staatsferne ist Teil der DNA. Doch genau die sehen Kritiker nun in Gefahr, nachdem ein neuer Staatsvertrag für den rbb vorgelegt wurde. Droht im Kern wirklich ein Demokratieverlust? Dazu Prof. Christoph Neuberger, Kommunikationswissenschaftler an der FU Berlin.