Kreis Germersheim/Zeiskam Ausleihe der Hüpfburg erst nach Schulung

Viele Vereinsmitglieder lassen sich schulen, um die Hüpfburg bei Festen ausleihen zu können.
Viele Vereinsmitglieder lassen sich schulen, um die Hüpfburg bei Festen ausleihen zu können.

Die Hüpfburg des Kreisjugendrings ist bei Vereinsfesten und anderen Veranstaltungen bei Kindern sehr beliebt. Eine Ausleihe ist an mehrere Kriterien geknüpft. Deshalb veranstaltet der Kreisjugendring am Mittwoch, 27. April, um 18 Uhr auf dem Parkplatz vor der Fuchsbachhalle (Bahnhofstraße) in Zeiskam eine Schulung für Verbände, Vereine und sonstige Institutionen. In deren Mittelpunkt steht der Umgang (Auf- und Abbau) sowie versicherungsrechtliche Aspekte der Ausleihe. Die Absolvierung der Schulung ist zwingendes Voraussetzung für den Verleih der Hüpfburg. Die Teilnehmenden erhalten ein Nutzerzertifikat, das drei Jahre Gültigkeit besitzt. Eingeladen sind die Vereine, die beabsichtigen in naher Zukunft die Hüpfburg auszuleihen, oder deren Nutzerzertifikat abgelaufen ist. Die Teilnahme ist kostenlos. Es wird um eine Anmeldung im Vorfeld der Schulung gebeten. Ansprechpartnerin beim Kreisjugendamt ist Heike Hafner, Telefon 07274-53372, E-Mail: kreisjugendpflege@kreis-germersheim.de.

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