Bundestagsgutachter bezweifeln Visumfreiheit für private Aufenthalte von Thaikönig

Maha Vajiralongkorn, König von Thailand, nimmt an der traditionellen königlichen Pflugzeremonie teil. Die Hotels im ganzen Land sind wegen der Corona-Krise geschlossen – das Vier-Sterne-Hotel Grand Hotel Sonnenbichl in Garmisch-Partenkirchen ist trotzdem belegt: Thaikönig Maha Vajiralongkorn hat sich dort offensichtlich mit seinem Gefolge einquartiert – mit Sondergenehmigung.

Maha Vajiralongkorn, König von Thailand, nimmt an der traditionellen königlichen Pflugzeremonie teil. Die Hotels im ganzen Land sind wegen der Corona-Krise geschlossen – das Vier-Sterne-Hotel Grand Hotel Sonnenbichl in Garmisch-Partenkirchen ist trotzdem belegt: Thaikönig Maha Vajiralongkorn hat sich dort offensichtlich mit seinem Gefolge einquartiert – mit Sondergenehmigung.

Berlin. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zweifeln die Rechtsauffassung des Auswärtigen Amts an, dass der König von Thailand für seine Privataufenthalte in Deutschland kein Visum benötigt. „Die Visumfreiheit für Privataufenthalte des thailändischen Königs in Deutschland lässt sich durch Anwendung und Auslegung der einschlägigen Gesetze jedenfalls nicht begründen“, heißt es in einem Rechtsgutachten, das die Dienste im Auftrag der Linken-Abgeordneten Sevim Dagelen erstellt haben und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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Im Gerichtsverfassungsgesetz sei nicht eindeutig geregelt, ob Repräsentanten eines anderes Staates auch bei Privataufenthalten in Deutschland Immunität genießen. Nur in diesem Fall wären sie von der Visumspflicht aus dem Aufenthaltsgesetz befreit.

Auswärtiges Amt: Thai-König braucht für Privataufenthalte kein Visum

Das Auswärtige Amt hatte im Dezember in einer Antwort auf eine Anfrage Dagdelens die Rechtsauffassung vertreten, dass das Aufenthaltsgesetz für den Monarchen Maha Vajiralongkorn nicht mehr gilt, seitdem er 2016 den Thron bestiegen hat. Als Kronprinz sei er dagegen bei seinen häufigen Aufenthalten in Bayern noch auf ein Visum angewiesen gewesen.

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Seit Monaten gibt es Ärger um diese Aufenthalte. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht. Er besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberger See und hielt sich während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirchen auf.

Maas drohte mit Konsequenzen

Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte dem König im vergangenen Jahr mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt werde. Seit Mitte Oktober ist der König nun wieder in Thailand, wo es seit Monaten Demonstrationen gegen die Regierung gibt, bei denen auch die Deutschland-Besuche des Staatsoberhaupts thematisiert werden. Ob und wann der König im neuen Jahr wieder nach Deutschland kommen will, ist offen.

Die Linken-Außenpolitikerin Dagdelen fordert die Bundesregierung auf, die in dem Bundestags-Gutachten beschriebene Regelungslücke zu nutzen, und dem König eine erneute Einreise zu verweigern. „Die Bundesregierung muss aufhören, so zu tun, als wären ihr die Hände gebunden, und anfangen, den Spielraum im Aufenthaltsrecht zu nutzen, um das despotische Durchregieren des Thai-Königs von Deutschland aus zu unterbinden.“

RND/dpa

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