Ökonomie versus Ethik: Wie viel ist eigentlich ein Menschenleben wert?

Auge

Ein Menschenleben hat keinen Preis, es hat Würde, heißt es oft – und doch rechnen Ökonomen, Forschende, Gerichte oder Versicherungen regelmäßig aus, wie viel ein Leben wert ist.

Eigentlich war der Unfall, der das Leben von Dennis W. (Name geändert) so nachhaltig veränderte, gar nicht so schlimm. Der damals 30-Jährige fiel bei Renovierungsarbeiten aus geringer Höhe vom Gerüst, brach sich zwei Rippen und hatte von da an Rückenschmerzen. Schmerzhaft, ja, aber nach ein paar Wochen Bettruhe eigentlich wieder in Ordnung. Als es aber auch nach einem halben Jahr nicht besser wurde, überwies sein Orthopäde W. in eine nahe gelegene Klinik im Saarland.

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Dort rieten ihm die behandelnden Ärzte erst zu einer Operation, dann – als es nicht besser wurde – zu weiteren. W., der in seiner Freizeit gern schwamm oder Fahrrad fuhr, hatte sich gerade mit einer Werbeagentur selbstständig gemacht und wollte das Haus seiner Schwiegereltern für seine Familie renovieren. Rückenschmerzen konnte er nicht gebrauchen, er wollte schnell wieder fit sein – und ließ sich auf die Operationen ein. „Ich habe dem Arzt immer vertraut“, sagt W. „Ich hatte immer die Hoffnung, dass es besser werden wird. Die Realität war dann aber leider anders.“

Frührentner mit Anfang 30

Heute ist der 44-Jährige seit über zehn Jahren Frührentner. Sein Bett kann er nicht machen, weil er sich nicht mehr bücken kann. Er hat chronische Schmerzen und hält es nicht länger als eine halbe Stunde aus in einer Position, nachts durchzuschlafen ist nahezu unmöglich. Bisher musste er sechs Folgeoperationen machen – in Zukunft werden weitere folgen. Auch psychisch ist er angeschlagen, leidet unter Ängsten und einer depressiven Anpassungsstörung. Seine kleine Tochter kann er nicht tragen. „Das Familienleben ist sehr eingeschränkt“, sagt W. „Die Ehe ist fast draufgegangen.“

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Jahrelang stritt er vor Gericht um eine Entschädigung. Ein Landgericht gab ihm Ende 2019 recht und stellte im Urteil „grobe Behandlungsfehler“ für alle drei Operationen fest, Anfang Juni wurden ihm von einem Oberlandesgericht in einem Vergleich 1,1 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen – 180.000 Euro davon Schmerzensgeld. Ein finanzieller Ausgleich für eine zerstörte Wirbelsäule, eine zerstörte Zukunft. Geht man von der statistisch wahrscheinlichen Lebenslänge von 80 Jahren aus, hat der Kläger seit dem Unfall nun 60,27 Euro mehr am Tag. Wiegt das ein kaputtes Leben auf?

Das Leben in Zahlen

Ein Menschenleben zu beziffern ist umstritten. Eine Frage, die dabei immer wieder diskutiert wird, ist: Kann und darf das Leben einen Preis haben? Wenn es nach Immanuel Kant geht, der mit dem kategorischen Imperativ die moderne Ethik begründete, nein. Denn: Das Leben habe Würde und sei damit „über jeden Preis erhaben“ – eine Überzeugung, die im deutschen Grundgesetz sogar mit dem ersten Artikel geadelt wurde. Und doch rechnen Ökonomen, Versicherungen oder Gerichte – wie im Fall von Dennis W. – regelmäßig aus, wie viel ein Leben wert ist.

Wie Hannes Spengler. Der Ökonom bewertete 2005 ein durchschnittliches Männerleben mit 1,72 Millionen Euro, ein Frauenleben mit 1,43 Millionen – der statistische Wert eines Menschenlebens beträgt damit im Schnitt 1,65 Millionen Euro. Ist das ethisch korrekt?

„Die Ethik fragt immer erst nach den Gründen. Also: Warum machen Versicherungen oder Ökonomen das? Und ist die Berechnung für diesen Zweck wirklich vertretbar?“, sagt Volker Lipp, Ethiker und Juraprofessor an der Uni Göttingen. „Wenn ja, ist die Berechnung aus ethischer Perspektive in Ordnung.“ Problematisch werde es erst, wenn der Zweck nicht klar werde und die Bewertung – etwa der ökonomischen Seite des Lebens – als Bewertung des Lebens als solches verstanden werde.

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Volker Lipp, Ethiker und Jura-Professor an der Uni Göttingen.

Volker Lipp ist stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrats und Professor an der Uni Göttingen für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung.

In Spenglers Fall dienen die Berechnungen einem recht pragmatischen Zweck: Kosten-Nutzen-Analysen etwa von Kampagnen gegen das Rauchen oder Emissionsauflagen für Industriebetriebe. Der Nutzen dieser Programme läge in erster Linie darin, Krankheits- und Todesfälle zu verhindern – Vergleiche mit den Kosten des Programms könnten also nur gezogen werden, wenn eine Bewertung des menschlichen Lebens durchgeführt werde, argumentiert Spengler.

Ökonomie und Ethik

Aber auch, wenn derartige Berechnungen sinnvoll und ethisch korrekt sein können, besteht die Gefahr, dass sich der ökonomische Maßstab auch auf andere Lebensbereiche ausweitet. Der Journalist Jörn Klare hat immerhin schon vor elf Jahren in seiner Analyse „Was bin ich wert?“ eine ernüchternde Bilanz gezogen: Die Ökonomisierung der Gesellschaft und die Ausbreitung des Kosten-Nutzen-Prinzips seien überraschend weit fortgeschritten.

„Das Problem an der Ökonomisierung ist, dass dieses Denken andere rationale Überlegungen und Ziele verformen oder ersetzen kann. Dann würde alles an ökonomischen Maßstäben gemessen – und das ist ein Problem“, sagt Lipp. „Denn das ökonomische Denken ist ja kein Selbstzweck, sondern es geht immer um die Relation zwischen Ziel und Mittel. Und wenn wir uns über Ziele keine Gedanken machen, dann verselbstständigt sich so ein ökonomisches Kalkül ganz schnell.“ Das könne man im Gesundheitswesen besonders gut sehen: „Wir wollen nicht danach behandelt werden, was für den Arzt oder die Ärztin wirtschaftlich sinnvoll ist, sondern in erster Linie, was für unsere Gesundheit als Patient oder Patientin sinnvoll ist“, sagt Lipp.

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Dabei liegen Ökonomie und Ethik dichter zusammen, als man zunächst annehmen würde: „Das ökonomische Denken ist aus einem ethischen Prinzip heraus entstanden“, sagt Lipp. „Wir wollen den bestmöglichen Effekt aus den knappen Mitteln ziehen und nichts verschwenden – damit fängt einerseits das ökonomische Denken an, aber es ist auch die ethische Forderung nach Nachhaltigkeit.“

Darf man Leben kommerzialisieren?

Aus diesem Spannungsfeld ist in Deutschland das Kommerzialisierungsverbot entstanden. Heißt: „Was keinen Marktwert hat, soll nicht in Geld umgerechnet und immaterielle Schäden sollen nicht kommerzialisiert werden. Darin steckt die Ablehnung dessen, was wir heute Ökonomisierung nennen“, sagt Lipp „Davon gab es aber immer schon Ausnahmen, etwa das Schmerzensgeld bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit.“

Dabei wird in Deutschland – anders als in Amerika – zwischen dem normalen Schadensersatz und dem Schmerzensgeld unterschieden. „Es wird individuell geschaut: Wie hat sich seine Gesamtsituation verändert durch die fehlerhafte Behandlung? Also muss sein Auto jetzt beispielsweise umgebaut werden, damit er noch damit fahren kann?“, sagt Lipp. „Es geht nicht um die ökonomische Situation, sondern Einschränkungen im persönlichen Leben, die auf den Schädiger oder die Schädigerin zurückgehen.“ Der normale Schadensersatz ist also relativ unstrittig. Denn die Mehrkosten, die der Kläger oder die Klägerin durch den Schaden haben, werden eins zu eins ersetzt – ohne dabei eine Bewertung des Lebens vorzunehmen.

Schwieriger wird es allerdings, wenn es um die immateriellen Schäden geht – also das Schmerzensgeld. Wie die Tatsache, dass man nicht wieder vollständig gesund wird – egal, welche Hilfsmittel man benutzt. „Das hat natürlich keinen bezifferbaren Wert, man kann und darf Lebensjahre nicht vermögensmäßig bewerten. Das wäre Kommerzialisierung“, sagt Lipp. „Aber man kann einen Ausgleich ermöglichen, eine Kompensation gewissermaßen. Dann kann sich der Geschädigte in einem anderen Bereich etwas leisten, was er sonst nicht könnte. Und das kostet eben häufig Geld.“ Schmerzensgeld ist also keine finanzielle Bewertung des Lebens, sondern eine Kompensationsleistung.

Schmerzensgeld in den USA

Und das ist in Deutschland in den vergangenen Jahren gestiegen: erst auf 800.000 Euro und, wenn das Urteil eines Limburger Gerichts von Ende Juni rechtskräftig ist, nun sogar auf eine Million. Peanuts verglichen mit den Schmerzensgeldsummen in den USA. Das hat verschiedene Gründe: „In Amerika gibt es eine Summe, die alles abdeckt – deswegen sind Schmerzensgelder auch so hoch. Es wird auch eine einmalige Summe gezahlt, wenn es um lebenslange Beeinträchtigungen geht. In Deutschland kriegen Sie langfristig das Gleiche, aber eben nicht auf einmal, sondern als regelmäßige Rente“, sagt Lipp.

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Ein nicht unerheblicher Teil gehe außerdem in das Erfolgshonorar der Anwältinnen und Anwälte. „Das wissen die Richterinnen und Richter und die Jury natürlich – und setzen den Betrag dann dementsprechend höher an“, sagt Lipp. „Außerdem kann Schmerzensgeld in den USA auch eine Straffunktion haben, die sogenannten punitive damages. In Deutschland ist das Aufgabe des Strafrechts.“

Malte Oehlschläger

Malte Oehlschläger vertrat Dennis W. bei seinem Prozess als Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt für Medizinrecht auf Schwer- und Schwerstgeschädigte spezialisiert.

Aber wonach wird Schmerzensgeld nun bemessen? „Das ist – je nach Fall – unterschiedlich“, sagt Malte Oehlschläger, der Dennis W. bei seinem Prozess als Rechtsanwalt vertrat und sich als Fachanwalt für Medizinrecht auf Schwer- und Schwerstgeschädigte spezialisiert hat. „Ein großer Faktor für die Höhe des Schmerzensgeldes ist die Dauer des Leids. Die höchsten Summen gibt es für Geburtsschädenfälle“, so Oehlschläger. „Deshalb war es wichtig, dass Dennis W. erst 30 Jahre alt war, als er seine erste Operation hatte, und nach statistischer Lebenserwartung noch etwa 50 Jahre darunter leiden wird.“

Die Lebensdauer dürfte da noch ein recht unstrittiger Punkt sein. Spannend wird es aus ethischer Perspektive, wenn bewertet werden soll, was als Schaden gilt – und was nicht. „Vor Kurzem gab es einen Fall, bei dem ein Patient gegen seinen Willen und ohne, dass es medizinisch geboten gewesen wäre, lebensverlängernd behandelt wurde“, erzählt Lipp. „Dass das rechtswidrig war – keine Frage. Aber die Frage, um die es ging, war: Ist die Verlängerung des Lebens ein immaterieller Schaden, für den es Schmerzensgeld gibt? Und da streiten sich die Geister.“ Seiner Meinung nach sei aber schlicht die Frage falsch gestellt: „Nicht das Weiterleben ist der immaterielle Schaden, sondern die Missachtung des Patientenwillens.“

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„Geld nimmt mir die Schmerzen nicht – aber es beruhigt“

Immaterieller Schaden, das ist bei Dennis W. auch die Tatsache, dass die Klinikseite ihn immer wieder als Simulanten und Lügner darstellte. 14 Jahre nach seinem Unfall wurde ihm Anfang Juni jetzt auch vom Gericht bestätigt, dass er das nicht ist. „So einen belastenden Prozess abzuschließen hat immer auch einen therapeutischen Wert für den Mandanten“, sagt Oehlschläger. „Er muss nun keine Sorge mehr haben, wie eine Simulant behandelt zu werden.“

Und auch, wenn er nicht alles bekommen hat, was er sich gewünscht hat – Verdienstausfall wurde zum Beispiel nicht gezahlt –, ist er zufrieden mit dem Ergebnis. „Das Leben bleibt so, wie es ist, Geld nimmt mir die Schmerzen nicht, aber es beruhigt“, sagt Dennis W. „Ich weiß für die Zukunft, dass meine Familie abgesichert ist.“

Transparenzhinweis: Die Kommunikation zwischen der Autorin und dem Mandanten verlief ausschließlich über seinen Anwalt Malte Oehlschläger. Damit wurde Rücksicht genommen auf den Wunsch des Mandanten nach völliger Anonymität. Das Urteil sowie der Vergleich liegen dem RedaktionsNetzwerk Deutschland mit geschwärzten Namen vor.

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